Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Gingen erleben
info
Musikschule Geislingen

Hauptbereich

Wecke den Musiker in Dir!

Qualifizierter Unterricht für Klein und Groß, Kurse für alle Leistungsstufen und eine umfangreiche Instrumentenauswahl – die Musikschule Geislingen hat für jeden Musikbegeisterten das passende Angebot!

Unterricht in den Stilrichtungen Klassik, Rock, Jazz und Pop bieten wir dabei genauso an wie die Möglichkeit, in verschiedenen Ensembles zu spielen. Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage der Musikschule Geislingen. Weiter zur Homepage

Zuschuß der Gemeinde für alle Musikschüler

Förderung von Musikschülern der Kolping-Musikschule Süßen und der Musikschule Geislingen/Steige

Die Gemeinde Gingen an der Fils hat seit dem 01.10.2004 einen anderen Förderweg eingeschlagen. Dieser gilt nun ab dem Schuljahr 2005/2006 neben den Musikschülern der Kolping-Musikschule auch für die Musikschüler der Musikschule Geislingen an der Steige. Für alle Gingener Musikschüler, die die Süßener oder die Geislinger Musikschule besuchen, gilt folgende Regelung:

Seit dem Schuljahr 2011/2012 erhält jedes Kind (Schüler) bis zum Alter von 18 Jahren, sofern es den Unterricht an der Kolping-Musikschule in Süßen oder an der Musikschule Geislingen an der Steige besucht hat, einen Jahreszuschuss in Höhe von 84,00 Euro.

Die Antragsformulare für die Förderung der Musikschüler der Kolping-Musikschule Süßen sowie der Geislinger Musikschule sind im Rathaus (Zimmer 10, EG), oder in der jeweiligen Musikschule erhältlich oder per KLICK hier zum Herunterladen. Weiter zum Zuschussantrag

Der Antrag zur Förderung für das laufende Schuljahr muss spätestens bis zum 31.08. des laufenden Schuljahres bei der Gemeindeverwaltung Gingen an der Fils eingegangen sein. Nachträglich eingereichte oder verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt

Ihre Gemeindeverwaltung