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Bedeutung des Wappens

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Wappen seit 1922

Das Wappen - Desöfteren werden wir in der jüngsten Zeit auf die Bedeutung des Gemeindewappens und dessen Darstellung angesprochen. Viele Fragesteller waren dabei der Meinung, dass das Wappen sehr alt sein müsse. Dem ist aber nicht so: Erst seit 1922 führt die Gemeinde ein Wappen. Es ist das auch heute noch bekannte; eine Veränderung hat das Wappen seit seiner Einführung im wesentlichen nicht erfahren. In den Wappenbeschreibung von Heinz Bardura im Buch „Der Kreis Göppingen“ steht zum Wappen der Gemeinde geschrieben: „Wappen: In Silber (Weiß) über einem schräglinken blauen Wellenbalken eine eintürmige rote Kirche. – Flagge: Blau-Weiß (Blau-Silber).

Die Flagge wurde vom Innenministerium am 05.12.1958 verliehen.“ In dem von der Gemeinde im Jahr 1922 angenommenen Wappen soll der schräglinke Wellenbalken auf die Fils hinweisen. Während die zweite Figur an die Ortskirche erinnert, an der die älteste datierte Kircheninschrift Deutschlands aus dem 984 erhalten ist. Ursprünglich war das kommunale Wappenwesen nur auf die Städte begrenzt. Nach dem Ersten Weltkrieg zeigten aber mehr und mehr Dorfgemeinschaften und Amtskörperschaften Interesse an einem Wappen. Die seit dem späten Mittelalter sporadisch belegte hoheitliche Verleihung kommunaler Wappen wurde durch die am 01.04.1935 in Kraft getretene Deutsche Gemeindeordnung allgemeinverbindlich eingeführt. Da bei dieser Gelegenheit das Recht der Gemeinden an ihren zu diesem Zeitpunkt bereits geführten Wappen bestätigt worden war, gelten diese, im Gegensatz zu später festgelegten heraldischen Bildkennzeichen auch ohne Nachweis einer Verleihung. Die baden-württembergische Gemeindeordnung bestätigt gleichfalls das Recht der Gemeinden auf ihre bisherigen, durch Tradition oder Verleihung gültig gewordenen Wappen und Flaggen. Außerdem sieht sie die Verleihung des Rechts zur Führung neuer Gemeindewappen und –flaggen vor.

Am Anfang der kommunalen Wappenrechts im Landkreis Göppingen stehen die seit 1338 belegten Siegel der Stadt Göppingen, deren Wappenschild zunächst nur die württembergische Hirschstange enthält. Die früheste Beschreibung des heute noch gültigen Stadtwappens und seiner Farben stammt aus dem Jahr 1535. Nach heute geltendem Recht sind die Gemeindesymbole wie Wappen und Flagge Ausdruck der Hoheitsrechte einer Gemeinde. Gemeinden, nicht aber Gemeindeverwaltungsverbände, dürfen Wappen führen. Vom Wappenrecht abhängig ist das Flaggenrecht. Die Flaggenfarben sollen den Wappenfarben entsprechen; die Flagge darf nicht mehr als zwei Farben haben. Für den Schutz des Gemeindewappens gelten im wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie für das Namensrecht. Deshalb bedarf die Verwendung des Wappens durch Dritte (z.B. Vereine, Parteien) der ausdrücklichen Genehmigung der Gemeinde. Die Dienstflagge (Flagge in den Gemeindefarben mit zusätzlichem Gemeindewappen) darf nur an öffentlichen Gebäuden gezeigt werden; die einfache Gemeindeflagge dagegen kann jeder Gemeindeeinwohner hissen.