Hauptbereich
Auf einen Blick
Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat. Die öffentliche Abgaben lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen:
Steuern: Ihr Kennzeichen ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung der Gemeinde.
Gebühren: Gebühren lassen sich unterscheiden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Sie fallen an, wenn eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird.
Beiträge: Beiträge sind zu entrichten, wenn eine Leistung von der Gemeinde bereitgestellt wird, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Sie stellen einen Aufwandsersatz für eine mögliche Inanspruchnahme dar.