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Steuern & Gebühren

Hauptbereich

Auf einen Blick

Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat. Die öffentliche Abgaben lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen:

Steuern: Ihr Kennzeichen ist, dass die Pflicht zur Zahlung (Steuerpflicht) an das Vorliegen bestimmter Tatbestände gebunden ist und nicht an eine Gegenleistung der Gemeinde.

Gebühren: Gebühren lassen sich unterscheiden in Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Sie fallen an, wenn eine bestimmte Leistung in Anspruch genommen wird.

Beiträge: Beiträge sind zu entrichten, wenn eine Leistung von der Gemeinde bereitgestellt wird, unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme. Sie stellen einen Aufwandsersatz für eine mögliche Inanspruchnahme dar.

Hebesätze

  • Grundsteuer A: 420 v. H.
  • Grundsteuer B: 420 v. H.
  • Gewerbesteuer: 390 v. H

Einwohnermeldeamt

  • Polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 Euro
  • Personalausweis
    • Personalausweis ab 24 Jahren: 28,80 Euro
    • Personalausweis bis 23 Jahren: 22,80 Euro
    • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Kinderreisepass: 13,00 Euro
    • Verlängerung Kinderreisepass/Bildeinfügung: 6,00 Euro
  • Reisepass
    • Reisepass unter 24 (6 Jahre gültig) – 32-seitig: 37,50 Euro
    • Reisepass über 24 (10 Jahre gültig) – 32-seitig: 59,00 Euro
    • Reisepass unter 24 (6 Jahre gültig) - 48-seitig: 59,50 Euro
    • Reisepass über 24 (10 Jahre gültig) - 48-seitig: 81,00 Euro
  • Express-Reisepass
    • Express-Reisepass unter 24 (6 Jahre gültig)-32-seitig: 69,50 Euro
    • Express-Reisepass über 24 (10 Jahre gültig) - 32-seitig: 91,00 Euro
    • Express-Reisepass unter 24 ( 6 Jahre gültig) - 48-seitig: 91,50 Euro
    • Express-Reisepass über 24 (10 Jahre gültig) - 48-seitig: 113,00 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • An- Um – Abmeldungen: 0,00 Euro
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
  • Meldebestätigung: 5,00 Euro
  • Aufenthaltsbescheinigung (wegen Eheschließung): 5,00 Euro
  • Fischereischeine
    • Fischereischein – Jugend: 5,11 Euro
    • Jahresfischereischein: 6,23 Euro
    • Fünf-Jahres-Fischereischein: 60,45 Euro
    • Zehn-Jahres-Fischereischein: 100,45 Euro
  • Unterschriftsbestätigung: 5,00 Euro
  • Führerschein
    • Führerschein-Neuantrag: 5,10 Euro
    • Führerschein-Umtausch: 5,00 Euro
  • Einfache Auskunft aus dem Melderegister: 8,00 Euro
  • Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister: 15,00 Euro
  • Gewerbeauskunft: 15,00 Euro
  • Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung: 30,00 Euro
  • Gewerbeummeldung: 15,00 Euro

Standesamt

  • Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung: 65,00 Euro
  • Prüfung Ehefähigkeit für Ehefähigkeitszeugnis mit Beachtung ausländisches Recht: 110,00 Euro
  • Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt: 35,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamts: 110,00 Euro
  • Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer: 40,00 Euro
  • Beurkundung/Beglaubigung zur Namensführung wegen familienrechtl. Vorschriften: 40,00 Euro
  • Beglaubigte Abschrift aus Heiratsbuch, Geburtenbuch, Sterbebuch, Standesregister: 20,00 Euro
  • Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde: 20,00 Euro
  • Kirchenaustritt: 50,00 Euro

Hundesteuer

  • 1. Hund jährlich: 108,00 Euro
  • 2. Hund und weitere jährlich: 216,00 Euro
  • Gefährlicher Hund: 800,00 Euro
  • 2. gefährlicher Hund jährlich: 1600,00 Euro

Wasser

Frischwasser

  • Verbrauchsgebühren: 1,99 Euro/m³ + 7% MwSt.  (2,13 Euro/m³)
  • Grundgebühr (monatlich) pro Zähler: 2,69 Euro + 7% MwSt. (2,88 Euro)

Abwasser

  • Die Schmutzwassergebühr (§ 35) beträgtje m³ Abwasser: 1,99 Euro
  • Die Niederschlagswassergebühr (§ 36) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,55 Euro
  • Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 1,99 Euro

Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 36 während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.