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Wahlinformationen
Am kommenden Sonntag finden die Europawahl sowie die Wahl des Gemeinderats, die Wahl des Kreistags sowie die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.
Hiermit möchten wir Ihnen, als Wahlberechtigte noch einige wichtige Informationen geben.
1. Einteilung Wahlbezirke
Die Gemeinde Gingen an der Fils ist in drei Gemeindewahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 001-01: Samariterstift, Begegnungsstätte, Kirchgasse 3
Wahlbezirk 001-02: Rathaus, Bahnhofstr. 25, Erdgeschoss / Zimmer 14
Wahlbezirk 001-03: Hohensteinschule, Mehrzweckraum
Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Es kann nur in dem Wahllokal gewählt werden, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, können Sie mit dem damit versandten Wahlschein bzw. mit den Wahlscheinen auch in den anderen Wahllokalen der Gemeinde Gingen an der Fils wählen. Sofern Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben, genügen der Personalausweis oder der Reisepass.
Bitte prüfen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sorgfältig, wo sich Ihr Wahllokal befindet.
Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht zugänglich.
Bitte bringen Sie außerdem die bereits zugesandten Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Regionalwahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl) ausgefüllt mit. Sie erhalten im Wahllokal für diese Wahlen die entsprechenden Stimmzettelumschläge. Es werden auch noch Stimmzettel in den Wahllokalen bereitgehalten.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Europawahl
Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal. Gewählt wird ohne Stimmzettelumschlag. Bitte falten Sie den Stimmzettel so, dass beim Einwurf niemand bemerken kann, wie Sie gewählt haben.
Sie haben eine Stimme. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und diejenigen Unionsbürger, die einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben.
3. Gemeinderatswahl
Bei der Gemeinderatswahl werden 14 Gemeinderäte für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Stimmabgabe:
Es können 14 Stimmen vergeben werden, für einen Bewerber bis zu maximal
3 Stimmen.
Dabei kann der Wähler entweder den Stimmzettel unverändert oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. Dann erhält jeder/jede der vorgedruckten Bewerber/Bewerberinnen auf dem Stimmzettel eine Stimme – höchstens jedoch 14 Bewerber/Bewerberinnen in der Reihenfolge von oben. Der Wähler kann seinen Stimmzettel auch verändern, indem er einzelnen Bewerbern bis zu 3 Stimmen gibt (Kumulieren) und/oder Bewerber verschiedener Listen wählt. Er überträgt dabei Bewerbernamen auf die Leerzeilen eines Stimmzettels (Panaschieren). Die Höchststimmenzahl 14 darf nicht überschritten werden.
4. Kreistagswahl
Die Gemeinde Gingen an der Fils gehört zum Wahlkreis 8 Süßen, auf den 5 Sitze des Kreistags entfallen.
Stimmabgabe:
Es können maximal 5 Stimmen vergeben werden, für einen Bewerber bis zu 3 Stimmen.
5. Regionalversammlung Region Stuttgart
Die Regionalversammlung wird bereits zum 7. Mal gewählt. Die Region Stuttgart umfasst den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis.
Auf den Kreis Göppingen entfallen 8 Sitze.
Stimmabgabe:
Es handelt sich um eine Listenwahl. Es kann lediglich eine Stimme abgegeben werden. Der Wähler hat die Auswahl unter den Parteien und sonstigen Wählergruppierungen, die auf dem Stimmzettel abgedruckt sind.
Die Stimmzettel für die Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl sind den Wahlberechtigten bereits zugegangen. Wir empfehlen, diese Stimmzettel in Ruhe zu Hause auszufüllen und ins Wahllokal mitzubringen.
6. Unionsbürger
Die Unionsbürger sind für die Gemeinderatswahl und die Kreistagswahl wahlberechtigt. Sie haben ebenfalls für beide Wahlen Stimmzettel erhalten. Sofern sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt haben, sind sie auch für die Europawahl wahlberechtigt.
7. Briefwahlunterlagen
Briefwahlunterlagen können auf dem Rathaus bis einschließlich
Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Für den Fall, dass jemand nachweislich die beantragten Unterlagen nicht erhalten hat, können am Samstag, 08.06.2024, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Briefwahlunterlagen im Rathaus; Bürgerbüro, beantragt werden. Bitte klingeln Sie, das Bürgerbüro ist zu dieser Zeit besetzt!
Im Falle plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis
15.00 Uhr im Rathaus unter der Telefonnummer 07162/9606-30 beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen am Sonntag, 09.06.2024, spätestens bis 18.00 Uhr an der auf den Wahlbriefumschlägen abgedruckten Stelle (Rathaus) abgegeben werden.