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Rückbau der Ortsdurchfahrt als Riesenchance für Gingen - Mehr Aufenthaltsqualität schaffen
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist hier im Lageplan dargestellt.
Bei Fragen rund um das Sanierungsgebiet können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Gingen an der Fils und die Landsiedlung Baden-Württemberg wenden. Die Kontaktdaten sehen sie rechts in der Infobox!
Eine Infobroschüre zur Förderung privater Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen können Sie sich hier herunterladen!
Hinweise zum Eintrag Sanierungsvermerk im Grundbuch
Der Sanierungsvermerk ist nach deutschem Baurecht ein Grundbucheintrag, der auf die Lage des Grundstücks in einem Sanierungsgebiet hinweist.
Nach § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Rechtskraft der sanierungssatzung der Sanierungsvermerk in die Grundbücher der betroffenen Grundstücke einzutragen. Die Eintragung erfolgt ohne Beteiligung des Eigentümers auf Antrag der Stadt oder Gemeinde. Der Sanierungsvermerk hat keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen, lediglich eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr.
Mit diesem sanierungsvermerk wird kenntlich gemacht, dass das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Er weist darauf hin, dass eine städtebauliche Sanierung durchgeführt wird und dass die Bestimmungen des Baugestzbuches und hier das besondere Städtebaurecht gemäß den §§ 136 ff. BauGB zu beachten sind. Eine rechtliche Veränderung der Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.
Endet die städtebauliche Sanierungsmaßnahme mit der Aufhebung der Sanierungssatzung, so wird die Löschung des Sanierungsvermerke im Grundbuch NICHT automatisch vorgenommen.