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Pressemitteilung AWB: Abfallwirtschaftliche Erleichterung

Autor: Sina Schulz
Artikel vom 07.06.2024

Pressemitteilung vom 07.06.2024

 

Hochwasser: Abfallwirtschaftliche Erleichterung

- Altholzanlieferungen im Juni ohne Gutschein möglich

- Gebührenhalbierung bei Anlieferung von Bauschutt vorerst bis Ende Juli

 

Um den von den Hochwasserschäden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine unkomplizierte Lösung anzubieten, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb beschlossen, im gesamten Juni die Gutscheinregelung für Altholzanlieferungen auszusetzen. Sowohl auf den Wertstoffhöfen als auch auf den Wertstoffzentren wird Altholz der Kategorie 1-3, also Holz aus dem Innenbereich, ohne Gutscheine kostenlos angenommen. Größere Mengen über 1 cbm können aus Kapazitätsgründen nur auf den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen entgegengenommen werden. Altholz der Kategorie 4 (Außenbereich) ist von dieser Regelung ausgenommen und kann weiterhin nur auf den Wertstoffzentren kostenpflichtig abgegeben werden. Trotz dieser Erleichterung wird empfohlen, vorrangig die von den Kommunen speziell bereitgestellten Container vor Ort im Hochwassergebiet zu nutzen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb appelliert, dass nur tatsächlich von Hochwasser Betroffene diese Maßnahme nutzen.

 

Größere Mengen Bauschutt können bisher auf den Wertstoffzentren gegen Gebühr abgegeben werden. Da nach dem Hochwasser voraussichtlich im Zuge von Aufräum- und Renovierungsarbeiten viel Bauschutt anfallen wird, werden als Erleichterung vorerst im Juni und Juli die Gebühren für die Annahme von Bauschutt auf den Wertstoffzentren um die Hälfte reduziert. Auch hier sollte die Obergrenze von 1 cbm aber beachtet werden, um vielen Personen eine rasche Anlieferung zu ermöglichen.