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Sitzungsberichte

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet

Autor: Martina Manz
Artikel vom 20.10.2022

Wechsel eines Gemeinderates in eine andere Fraktion
a) Neubesetzung der Ausschüsse
b) Änderung der Sitzordnung

Gemeinderat Ingo Abraham hat in der Gemeinderatssitzung am 12. Juli 2022 seinen Wechsel zur Fraktion der CDU/FWV bekannt gegeben. GR Abraham gehörte bisher der Fraktion Gingener Liste an. Aus diesem Grund müssen die Ausschüsse des Gemeinderates entsprechend neu besetzt werden. Folgende Funktionen übte GR Abraham bisher aus:

Mitglied: Sozialausschuss, Biotopausschuss, Zweckverband Abwasserreinigung Kuchen-Gingen

Stellvertreter: Umlegungsausschuss

Die Fraktionsvorsitzenden der CDU/FWV und der Gingener Liste wurden gebeten, Vorschläge bzw. Änderungen für die Neu-/ Besetzung der Ausschüsse zu unterbreiten. Von Seiten der CDU/FWV wird vorgeschlagen, dass Herr Abraham die Stellvertretung von GR Staffa im Sozialausschuss übernimmt.

Die Gingener Liste würde den Sozialausschuss gerne zukünftig mit Herrn Engel als Mitglied und Herrn Hofmann als Stellvertreter sowie jeweils den Biotopausschuss und den Zweckverband Abwasserreinigung Kuchen – Gingen mit Herrn Hofmann als Mitglied und Herrn Engel als Stellvertreter besetzen.

Das Gremium nahm den Fraktionswechsel zur Kenntnis und beschloss einstimmig die Neubesetzung der Ausschüsse gemäß den Vorschlägen der Fraktionen. Die Sitzordnung wird entsprechend geändert.

 

Konzeptvergabe Schulstraße – Verdichtete Wohnformen & Mehrfamilienhäuser
- Beauftragung Ausschreibung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen hat sich dafür ausgesprochen, für die im Bebauungsplan „Schulstraße“ vorgesehene Fläche Geschosswohnungsbau sowie für die angrenzende Teilfläche entlang der Schulstraße eine verdichtete Bauweise mit Reihen-, Ketten-, oder Doppelhäusern im Rahmen der Konzeptvergabe durchzuführen. Das Büro mquadrat aus Boll wurde als Fachbüro mit diesem Verfahren beauftragt und begleitet die Verwaltung bei der Durchführung.

Als nächstes soll die Ausschreibung des Grundstücks für interessierte Investoren erfolgen sowie der Grundstückspreis festgelegt werden. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, die Ausschreibung der im Abgrenzungsplan festgelegten Flächen zu den vereinbarten Vergabekriterien (14 Fürstimmen, 0 Enthaltungen oder Gegenstimmen). Der Mindestverkaufspreis für das Gesamtgrundstück (3.953m²) liegt bei 450€/m² bzw. mindestens 1.778.850,-€ (12 Fürstimmen, 2 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen).

 

Neubau Hohensteinhalle
- Auftragsvergabe

Bereits seit dem Jahr 2015 befasst sich der Gemeinderat mit dem Sanierungsbedarf der Hohensteinhalle. In den Jahren 2017 und 2018 wurden Förderanträge für eine Minimalsanierung gestellt, welche aber bei deutlicher Überzeichnung der Fördertöpfe abgelehnt wurden. Aufgrund des weiter anwachsenden Sanierungsbedarfs in der Halle mit deutlich steigenden Kosten und einem weiteren Sanierungsbedarf in den angrenzenden Sportanlagen, wurde im Jahr 2018 vorgeschlagen, ein Sportentwicklungskonzept auszuarbeiten. Für die Verwaltung stellte sich bei steigenden Sanierungskosten die Frage, ob eine reine Sanierung im Bestand, auch hinsichtlich der Bedarfe, noch zukunftsfähig ist. Hierfür konnte nach einer Beratung durch den Württembergischen Landessportbund (WLSB) das Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung (Ikps) gewonnen werden. Am 7. Juli 2018 erfolgte unter Leitung von Dr. Eckl von der Ikps ein Workshop mit Vertretern aus Sport, Kultur, Feuerwehr, Schule, Verwaltung und Gemeinderat.

Der Gemeinderat wurde über die Ergebnisse des Workshops in der Sitzung am 24. Juli 2018 informiert. Dabei kristallisierte sich unter den Beteiligten des Workshops folgende Übereinstimmung heraus:

Die vorhandene Halle genügt mittel- und langfristig nicht den Anforderungen der Sport- und Kulturvereine, da die Erweiterung des Angebots sowie die Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen beschränkt sind. Es wurde empfohlen den bautechnischen Zustand der Hohensteinhalle kritisch und umfänglich zu prüfen, der anstehende Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist zu ermitteln und die zu erwartenden Betriebskosten sollten erhoben werden (Lebenszyklusanalyse). Diese ermittelten Kosten sollen dann den Kosten (Investition/Betrieb) eines Neubaus gegenübergestellt werden, damit eine Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgenommen werden kann. Sollte die Wirtschaftlichkeitsanalyse negativ sein, sollte die Halle durch einen Neubau ersetzt werden.“

Am 25. September 2018 wurde der Variantenvergleich Sanierung im Bestand, Sanierung mit Umbau und Erweiterung, Neubau an das Architekturbüro Grässle, Göppingen vergeben. Zudem wurden Ingenieurleistungen für die statische Untersuchung und ein Brandschutzgutachten beauftragt. Durch den unerwarteten und plötzlichen Tod von Herrn Architekt Grässle konnte die in 2018 beauftragte Untersuchung nicht zu Ende gebracht werden. Daher wurde am 24.09.2019 das Büro Kubus360 aus Stuttgart mit der Variantenuntersuchung und Fortsetzung der Workshops beauftragt. Am 19.10.2020 wurde ein erneuter Workshop mit den Vereinen, Vertretern des Gemeinderates, Feuerwehr, Schule durchgeführt. Die im Juli 2018 aus dem Workshop mit der Ikps erarbeiteten Grundlagen für ein Raumprogramm sollten nochmals erörtert und für die anstehende Untersuchung abgestimmt werden. Diese Ergebnisse wurden dem Gemeinderat am 11.11.2019 in öffentlicher Sitzung vorgestellt und das vorläufige Raumprogramm für die weitergehende Untersuchung beschlossen. In einer gemeinsamen Sitzung der Vereine, Schule und Institutionen am 29.07.2020 wurden die von Büro Kubus erarbeitenden Ergebnisse überprüft und erörtert. Dabei wurde auch das Raumprogramm nochmals kritisch hinterfragt und in Teilen angepasst. Der Tenor aus dem Workshop lautete:

- Bedarf für zukunftsfähige, multifunktional nutzbare Halle
- Generalsanierung bildet den Bedarf nicht
- Bestand löst z.B. Barrierefreiheit nicht
- Mehrheitlich Wunsch nach einer zukunftsfähigen Lösung
- Neubau könnte passgenau auf die Bedürfnisse geplant werden
- Nutzungen, die in der Bestandshalle stattfinden, müssen im Neubau auch berücksichtigt werden
- Erweiterung des Sportangebots und der Nutzung (Barrierefreiheit etc.)
- Nachhaltige, zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösung

In seiner Klausurtagung am 17.10.2020 hat sich der Gemeinderat nochmals ausführlich mit dem Thema Zukunft Hohensteinhalle und dem Variantenvergleich befasst. Hier hat die Verwaltung u.a. aufgezeigt, dass ein Hallenneubau mit einem klaren Raumprogramm im Rahmen der bisher anvisierten Kosten (6 Mio.€ netto) möglich sein könnte. Eine Kostensicherheit kann z.B. über einen Generalübernehmer erreicht werden. Nach einem langen und umfangreichen Zeitaufwand für Untersuchungen, Aufbereitung von Daten, Beteiligungen, Erörterungen und Diskussionen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.11.2020 mehrheitlich beschlossen die Verwaltung zu beauftragen dem Gemeinderat Wege und Möglichkeiten für eine baldmögliche Neubauplanung und Realisierung aufzuzeigen und die notwendigen Planungsschritte einzuleiten. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurden dem Gemeinderat verschiedene Vergabeverfahren vorgestellt. Des Weiteren wurde das Büro Kubus360 GmbH mit einer vertiefenden Bedarfsermittlung sowie der Erstellung eines Testentwurfs beauftragt. Im Anschluss wurde in insgesamt fünf Sitzungen des Planungsbeirats unter Leitung des Büro Kubus360 GmbH ein Raumprogramm erarbeitet, welches dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.05.2021 vorgestellt wurde. Des Weiteren wurde auf Grundlage des erarbeiteten Raumprogramms ein Testentwurf sowie eine Kostenschätzung vom Büro Kubus360 GmbH erarbeitet. Es wurde mit Kosten in Höhe von rund 6,9 Mio. € gerechnet. Für weitere Wünsche (z.B. Beleuchtung, Boden etc.) aus dem Planungsbeirat wurden Zusatzkosten in Höhe von ca. 160.000 € veranschlagt. Um die Fristen für die Antragsstellung beim Ausgleichstock und der Sportstättenbauförderung einhalten zu können wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2021 das Büro Kubus360 GmbH mit der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Erstellung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb beauftragt.

In der anschließenden Gemeinderatssitzung vom 22.06.2021 wurde von Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst die Hohensteinhalle durch einen Neubau einer Dreifeldhalle mit separaten Gymnastikräumen am Standort der bisherigen Halle zu ersetzen. Folgende weitere Beschlüsse wurden gefasst:

- Die Ausschreibung des Neubaus der Hohensteinhalle soll auf Grundlage des Raumprogramms / Funktionsprogramms mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 2.800 qm (Variante Antrag UWG) erfolgen.

- Der Neubau der Hohensteinhalle soll im Verfahren „Planen und Bauen“ (§ 7c EUVOB/A) mit Teilnahmewettbewerb und anschließenden Verhandlungsverfahren (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A) ausgeschrieben werden.

 Der Auftrag für die komplette Verfahrensbegleitung wird zum Angebotspreis in Höhe von 121.221,73 € (brutto) an das Büro Kubus360 GmbH aus 70199 Stuttgart vergeben.

- Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bieter zugelassen

- Die Entschädigungen für die Bieter im Verhandlungsverfahren werden wie folgt festgelegt:

1. Stufe: 9.000,00 € (netto)

2. Stufe: 2.000,00 € (netto)

- Die Zusammensetzung des Bewertungsgremiums

- Die Eignungsnachweise der Bieter

Im Anschluss wurde mit dem Bewertungsgremium in zwei Terminen die Inhalte der finale Leistungsbeschreibung und die Halleneinrichtung besprochen. Am 08.11.2021 wurden dem Bewertungsgremium die eingegangenen Bewerbungen von insgesamt sechs Bietern ausführlich vorgestellt. Das Bewertungsgremium hat sich auf der Grundlage der indikativen Angebote dazu entschlossen drei der sechs Bieter zur Überarbeitung und zur ersten Verhandlungsrunde einzuladen. Die erste Verhandlungsrunde mit den verbliebenen Bietern fand am 29.11.2021 statt. Hierzu haben alle Bieter eine Agenda erhalten, um sich entsprechend der Überarbeitungshinweise vorzubereiten. Dem Bewertungsgremium wurden die Ergebnisse der ersten Verhandlungsrunde am 06.12.2021 präsentiert. Im Anschluss wurden die Bieter aufgefordert anhand der erneuten Überarbeitungshinweise ein weiteres Angebot bis zum 21.12.2021 abzugeben. Die zweite Verhandlungsrunde fand am 14.01.2022 statt. Insbesondere wurden bei der zweiten Verhandlungsrunde die Vertragsdetails besprochen. Im Anschluss wurden die Bieter aufgefordert ein finales Angebot bis zum 11.02.2022 abzugeben. Dieser Aufforderung kamen alle verbliebenen Bieter nach.

Am 23.02.2022 wurden dem Bewertungsgremiums und dem Gemeinderat in einer gemeinsamen Sitzung die Ergebnisse der Ausschreibung präsentiert. Der Öffentlichkeit wurden die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2022 vorgestellt. Wie von der Verwaltung vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen wurden folgende Zuschussanträge gestellt bzw. als Option in Aussicht gestellt:

1. Antrag für den Investitionspakt Sportstätten im Rahmen des Städtebauförderprogramms des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg (IVS) 2.144.786,00 €

2. Förderungsmöglichkeit aus der zweiten Tranche der Bundesförderung zum Ausbau und zur Ausstattung von Ganztagsbetreuungsplätzen an Grundschulen 2.200.000,00 €

3. Förderung aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter 119.000,00 €

4. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen 600.000,00 €

5. Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock 500.000 €

Trotz außerordentlicher Bemühungen wurde die Gemeinde bei den Anträgen nach Nr. 1 nicht berücksichtigt. Für die Förderung nach Nr. 2 liegt aktuell noch keine Verwaltungsvorschrift vor, da sich Bund und Länder über die Vergabe noch nicht einigen konnten. Sobald diese vorliegt wird die Verwaltung einen Zuschussantrag einreichen. Die Verwaltung versucht hier vom Land (Kultusministerium) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Vorbehalt der Förderkriterien zu erhalten. Für die Förderungen nach Nr. 3 und Nr. 4 liegen die Zuwendungsbescheide inzwischen vor.

Für die Förderung nach 5. tagt der Verteilungsausschuss des Ausgleichsstock am 27.07.2022. Die Verwaltung wird die Ergebnisse umgehend dem Gemeinderat mitteilen und die Sitzungsvorlage entsprechend anpassen. Da die Bindefrist des Angebots am 31.07.2022 endet hat die Verwaltung verantwortlich und vorausschauend bereits am 31.05.2022 einen Nachtragshaushalt in den Gemeinderat eingebracht, welcher die Finanzierung des Neubaus auch ohne das Vorliegen der Zuwendungsbescheide aus dem Ausgleichstock und der Sportstättenbauförderung möglich machen würde. Mit diesem Beschluss konnte die Handlungsfreiheit des Gemeinderats bis zu einer endgültigen Entscheidung gewahrt werden. Da die Zuwendung aus der Sportstättenbauförderung inzwischen zugesagt sind (Veröffentlichung 14.07.22) können die im Nachtragshaushalt getätigten
Haushaltssperren teilweise wieder aufgehoben werden. Des Weiteren wurde wie im Gemeinderat beraten ein vorzeitiger Baubeginn beim Ausgleichstock beantragt welcher in der Zwischenzeit bereits positiv beschieden wurde. In der Sitzung am 12.07.2022 wurde seitens der Schulleitung das Zukunftskonzept in Verbindung mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in den Grundschulen ab 2026 für die Hohensteinschule vorgestellt. Die Schule war bei der Planung des Raumprogramms für die neue Halle intensiv beteiligt. Von der Schulleitung wurde eindrucksvoll dargestellt, welche Vorteile die neue Halle für die zukünftigen Aufgaben sowie die Entwicklung der Schule sowie die Bildung und Betreuung der zukünftigen Schülergenerationen hat. Es wurde deutlich, dass nur durch den Ersatzneubau Hohensteinhalle die notwendigen Räume für den kommenden Rechtsanspruch zur Verfügung gestellt werden können. Andernfalls müssten neue Räume u.a. an der Schule zugebaut werden. Sehr transparent wurden auch die zukünftigen erweiterten Möglichkeiten für ein wesentlich vielfältigeres Angebot in der Ganztagesbetreuung dargestellt. Allein dies wäre mit der Bestandshalle (alte Hohensteinhalle) in dieser Form nicht möglich. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat in den letzten Jahren die dringende Notwendigkeit des Ersatzneubaus dargelegt. Des Weiteren wurde eine solide Finanzierung aufgezeigt und es wurden Zuschussanträge bei allen möglichen Fördertöpfen gestellt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb den Auftrag für den Ersatzneubau der Hohensteinhalle zu dem Angebotspreis in Höhe von 7.363.000 an (netto) an den Bieter i+RB Industrie- & Gewerbebau GmbH, Bücklestrasse 1-5, 78467 Konstanz zusammen mit D’Aloisio Architekten BDA, Bruderturmgasse 3, 78462 Konstanz zu vergeben.

Bezüglich der Hohensteinhalle waren bei TOP 1 „Bürger fragen“ ein paar Fragen aus der Bürgerschaft gestellt worden. Hier ging es um folgende Themen:

  • Liegen bereits alle Genehmigungen bezüglich eines Neubaus der Halle vom Landratsamt Göppingen vor?
    • Antwort BM: Die nötigen Genehmigungen würden noch nicht alle vorliegen. Das sei dadurch begründet, dass man im Prozess noch nicht so weit sei. Zur entsprechenden Zeit würden von der Verwaltung die entsprechenden Anträge gestellt werden.
  • Wie wird die geplante Halle gedämmt sein (energiesparend)?
    • Antwort BM: Die zukünftige Halle sei energetisch auf alle Fälle maßgeblich besser aufgestellt, als die bestehende. Die heutige Hohensteinhalle sei aus den 60ern und was energiesparende Bauweise angehe nach heutigen Standards einfach nicht mehr zeitgemäß. Für neue Bauwerke würden heute grundsätzlich diverse verpflichtende Auflagen gelten, um ein gewisses Maß an Energiesparsamkeit zu gewährleisten. Man verbessere die energetische Situation in jedem Fall.
  • Mit welchen Fördergeldern kann die Gemeinde Gingen für den Neubau der Halle rechnen?
    • Antwort BM: In der Sitzungsvorlage wurde bereits dargestellt um welche Fördergelder sich die Gemeinde beworben hat. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass die Gemeinde eine Förderung aus den Bundesmitteln Ausbau Ganztagesbetreuung an Grundschulen in Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch 2026 erhält. Hier wurde man bereits in 2021 mit einer ersten Zuwendung 119 TSD€ für die Planung berücksichtigt. Sollte die Gemeinde hier nicht berücksichtigt werden ist man zuversichtlich, dass man dann im Rahmen des Ausgleichsstock gefördert wird. Hier wurde die Gemeinde aktuell zurückgestellt, da über die Mittel der Ganztagesbetreuung aktuell noch nicht entschieden wurde. Erhalten hat die Gemeinde bereits einen Förderbescheid über 600TSD€ aus der Sportstättenbauförderung des Landes erhalten. Nicht berücksichtigt wurde die Gemeinde bei einem Antrag im Rahmen der Städtebauförderung.
  • Wie wirkt sich die Finanzierung der Halle auf den Finanzhaushalt der Gemeinde aus? Was passiert, wenn sich wirtschaftlich ungeplante Preissteigerungen ergeben würden?
    • Antwort BM: Durch den vom Gemeinderat beschlossenen Nachtragshaushalt sei das Projekt Hohensteinhalle auf die kommenden Jahre durchfinanziert. Die Gemeinde vergebe das Projekt Neubau Halle zu einem Festpreis. Das Risiko einer Preissteigerung am Markt trägt somit der beauftrage Generalübernehmer.
  • Gibt es eine Rückversicherung der Gemeinde, falls der Bauträger des Projektes Insolvenz anmelden müsste (angesichts der aktuellen unsicheren Wirtschaftslage)?
    • Antwort BM:  Die Gefahr, dass eine beauftragte Firma insolvent geht, könne grundsätzlich immer im Raum stehen. Dieses Risiko trage der Auftraggeber immer. Die Gemeinde habe aber bei den hier für die Beauftragung vorgesehenen Unternehmen keine Bedenken, dass in nächster Zeit eine Insolvenz auftreten könnte.

Herr Schöch, Geschäftsführer des Bauunternehmens I + R Industrie- und Gewerbebau Konstanz stellte dem Gremium die Firma vor. Er betonte, es werde z.B. bei der Wahl der Baumaterialien oder in Bezug auf Energieverbrauch beim Bau Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Der Neubau solle mit einer guten Dämmung ausgestattet werden, so dass im Sommer eine Kühlung sowie im Winter eine Speicherung der Wärme erfolgt. Der Nutzstrom für die Halle solle zukünftig durch eine Photovoltaik-Anlage erzeugt werden. Geheizt werde durch eine Wärmepumpen-Anlage. I + R würde nach Möglichkeit stets lokale Subunternehmen an Bauprojekten beteiligen.

Schöch erläuterte die vom Unternehmen aufgestellte Zeitschiene des Bauvorhabens. Er wies darauf hin, dass das Vorankommen im Projekt nebst aller Planungen natürlich immer auch von Faktoren wie Lieferzeiten oder Dauer von Genehmigungsverfahren abhängig seien. Vorgesehen sei jedenfalls, dass die Halle in Holzkonstruktion innerhalb von rund drei Wochen aufgestellt werden soll. Der Baustoff Holz unterliege aktuell zwar Preisschwankungen, sei aber grundsätzlich verfügbar. Nach weiteren zwei Wochen Bauzeit sei das Gebäude dann mit Dach etc. verschlossen.

Der Vertreter des Bauunternehmens bat um eine zeitnahe Entscheidung des Gremiums, da für ein Projekt dieser Größenordnung einige wichtige Materialien vorbestellt werden müssten (z.B. Halbleiter). Hier gebe es momentan eher Verzögerungen bei den Lieferzeiten. Daher gelte: Je früher die Bestellung abgegeben werde, desto besser und günstiger.

GR Engel sprach für die Fraktion Gingener Liste und bemerkte, dass ihnen an einer guten Energetik viel liege. Seiner Ansicht nach sei jedoch nicht geprüft worden, ob man auch mit einer Sanierung der bestehenden Halle ein ebenso gutes Ergebnis hätte erzielen können. Er bemerkte, die Hallenwände sollen gemäß Konzeption mit OSB-Schichtplatten ausgestattet werden; in der finalen Konzeption sei von einer weißen Oberflächenbeschichtung als Alternative die Rede. Engel bat um Auskunft, ob dies im Angebot entsprechend aufgegriffen worden sei oder ob Mehrkosten entstehen. Bezüglich der Nassräume gab er der Konzeption gemäß wieder, die Wände seien ja mit Gipskartonplatten geplant. Er wollte wissen, ob er in der Annahme richtig liege, dass hier vom „Arbeitskreis Halle“ Fliesen vorgesehen seien. Die GL sehe dies als nötigen Standard. GR Engel bemängelte, seiner Ansicht nach lägen teils nötige Unterlagen nach wie vor nicht vor; unter anderem eine detaillierte Konzeption zur Küchenfunktionalität oder ein Brandschutzkonzept. Hinsichtlich der Finanzierung stellte er erneut die Frage in den Raum, ob das Projekt Neubau bei der aktuellen Zinspolitik finanzierbar sei. Er traf die Annahme, der Gemeinderat müsse sich offenbar daran gewöhnen, dass man mit Geld für Projekte plane, für dessen Finanzierung man keine Sicherheit habe. GR Engel berief sich auf die Aussage einer Pressemeldung der UWG-FW vom Januar 2022 und erklärte, wenn man sich aus finanziellen Gründen zwischen der Ausführung der Projekte Neubau Halle und Anbau Kita Hohenstein entscheiden müsse, gehe die Kita aus Sicht der GL auf jeden Fall vor und das Projekt Neubau Halle müsse nochmals verschoben werden. Engel fragte, ob man über den Ausgleichsstock Gelder für den Bau erhalten könne. Sein Fazit war: Die GL habe sich einen Hallenneubau unter der Bedingung der Finanzierbarkeit stets vorstellen können. Allerdings sehe die GL weder die Finanzierbarkeit als gegeben, noch verstünden Sie das vorliegende Angebot als Verbesserung der bestehenden Hallen-Standards. Das Vorhaben betrachte die GL nicht als tragfähige Lösung. Engel bat um Klärung der aufgeworfenen Fragen.

BM Hick nahm die Stellungnahme der GL mit Unverständnis über die vorgebrachten Punkte zur Kenntnis. Er gab wieder, er habe in letzter Zeit mit vielen Bürgern gesprochen, die ihn gefragt hätten, wann endlich eine Entscheidung bezüglich der Hohensteinhalle getroffen und die Ausschreibung gemacht werde. Große Teile der Bürgerschaft warteten ungeduldig auf den Beschluss und freuten sich auf eine neue Halle. Der BM erinnerte daran, dass bei allen wichtigen Besprechungen zum Thema den Gemeinderäten sämtliche Detailinformationen gegeben worden seien. Bei der jüngsten, wichtigsten Sitzung vor Auftragsbeschluss hätte GR Engel bzw. die Fraktion der GL laut BM Hick final nochmals die Möglichkeit gehabt, sich Informationen einzuholen und Unklarheiten zu klären. Er betonte und bemängelte nachdrücklich, dass zu der besagten Sitzung jedoch keiner der Vertreter der GL anwesend gewesen sei. Aus Sicht des BM hätten die Gemeinderäte insbesondere bei so wichtigen Projekten der Bürgerschaft gegenüber die Pflicht, eine Anwesenheit der Fraktion bei Besprechungen und Sitzungen möglich zu machen. Schließlich seien sie als ihre Vertreter gewählt. BM Hick wiederholte, der Gemeinderat habe jederzeit ausführliche Informationen zum Sachstand des Projektes erhalten und zudem stets die Möglichkeit gehabt, auch zwischen den Sitzungen Fragen an die Verwaltung zu stellen. Diese Möglichkeit habe die GL leider nicht genutzt – stattdessen habe man sich entschlossen, am Tag der Sitzung zum Auftragsbeschluss eine solche Stellungnahme abzugeben.

Herr Schöch ging auf die Fragen Herrn Engels ein, die sich an die Baufirma richteten. Er erklärte, die geplanten OSB-Platten seien das wirtschaftlichste Produkt und seien ein Vorschlag der I + R. Die Halle solle mit qualitativen Materialien erstellt werden. Sobald der Auftrag an I + R vergeben sei, werde zeitnah eine Gestaltungssitzung folgen, bei der der Gemeinderat über alle solchen Details nochmal beschließen könne.

GR Mayer nannte die bestehende Halle was Sanierungen und Energiekosten angehe, ein Fass ohne Boden. Man könne sich nicht leisten, so zukünftig weiterzumachen. Die Halle habe viele verschiedene Nutzer, zum Beispiel Vereine oder die Schule. Gerade die Hohensteinschule habe deutlich dargelegt, wie wichtig die neue Halle für sie ist (dazu hatte die Konrektorin in einer Sitzung referiert). Auch hinsichtlich der Barrierefreiheit und weiteren Faktoren, könne man die Bestandshalle nicht weitertragen. Aus seiner Sicht hätte man alle Problempunkte mit einer Sanierung niemals lösen können. Das bestehende Angebot gefalle ihm gut. Er war sich sicher, die neue Halle halte wieder für mindestens 60 Jahre. Der Gemeinderat, die Arbeitsgruppe sowie die Verwaltung hätten in das Projekt viel Zeit investiert. Mayer erklärte, er werde für die Auftragsvergabe und den Hallenneubau stimmen.

Auch GRin Soukup war der Meinung, dass man sich die Entscheidung hier nicht einfach gemacht und viele Gedanken zum Thema gemacht habe. Als in der Schulbetreuung ehrenamtlich Tätige betonte sie mit Nachdruck wie ihr Vorredner, dass die neue Halle für die Hohensteinschule, aber auch für die Kitas, Vereine und VHS dringend gebraucht werde. GRin Soukup hatte noch eine Frage bezüglich der Harznutzung in der neuen Halle. Aktuell seien viele Oberflächen der Hohensteinhalle sehr schmutzig und klebrig. Sie erkundigte sich, wie die Handhabe zukünftig vorgesehen sei. Es wäre schade, die neue Halle durch die Nutzung von Harz ebenfalls zu verschmutzen. BM Hick erklärte, es gebe Reinigungsmittel, welches der Turnerbund für seine Handballgruppen zum Säubern der Bälle nutzen müsse. In neuen Hallen gebe es häufig ein Harzverbot. Alternativ könne man kleinere Bälle nutzen, die besser in der Hand liegen und kein Harz nötig machen. Auch könne man andenken, eine Ballreinigungsmaschine zu erwerben. Für die neue Halle wird es dann eine neue Reinigungs- und Pflegekonzeption geben. Ein Harznutzungsverbot ist nicht vorgesehen.

GR Groeneveld äußerte sich zum vorliegenden Entwurf des Hallenneubaus positiv und lobte sie. Es habe viel Arbeit und Beratung gekostet, bis man hier angelangt sei. Die Beratung habe zu Beginn des Prozesses hinsichtlich einer Hallensanierung stattgefunden. An ihn sei von vielen Bürgern die Aussage herangetragen worden: „Baut die Halle neu, sonst wird das mit der Sanierung zu teuer“. Groeneveld bedauerte, dass die erhofften Fördergelder bisher nicht wie gewünscht zugesagt worden seien. Die aktuellen globalen Geschehnisse wie Energiekrisen oder Wasserknappheit zeigten auf, wie unsicher die Lage doch sei. Hierüber zeigte sich GR Groeneveld besorgt. Aus seiner Sicht müsse man in diesen Zeiten als Gemeinde sicherstellen, dass im Ernstfall nicht das Geld für andere Projekte fehle. Er regte an, sich über Trinkwasserrückhaltebecken oder autarke Stromzufuhren Gedanken zu machen. Sein Fazit war: Er möchte die neue Halle zwar eigentlich und findet den vorliegenden Entwurf super. Dennoch werde er gegen die Auftragsvergabe stimmen, aus Sorge vor drohenden finanziellen Unzulänglichkeiten.

Die Aussage Herrn Groenevelds kommentierte BM Hick damit, dass man nicht auf mögliche zukünftig auftretende Risiken warten dürfe. Die neue Halle sei sogar ein guter Schritt; da die neue Halle energetische eine deutliche Verbesserung darstellt. Kommunale Angebote müssten am Leben gehalten werden, um die Gemeinschaft zu stärken. Das müsse im Einklang mit der Energetik erfolgen. Unwegsamkeiten gebe es bei allen Projekten. Der Bürgermeister bewertete eine Zustimmung zur Auftragsvergabe Neubau Halle auf jeden Fall als eine verantwortliche Entscheidung gegenüber der Bürgerschaft.

Hinsichtlich der angesprochenen Trinkwasserversorgung ergänzte Kämmereileiter Burger, Gingens Wasserversorgung sei super. Darauf könne die Gemeinde stolz sein. Man habe hier sogar einen eigenen Wasserhaushalt – mehr könne man nicht in die Wasserversorgung investieren. Reservoirs oder ähnliches seien nicht möglich. Mit der bestehenden Versorgung habe man sogar genügend Ressourcen für mehr Einwohner als vorhanden, fügte BM Hick hinzu.

GR Deger bezeichnete Gingen als aufstrebende Gemeinde, da sei eine gute Infrastruktur sehr wichtig. Dazu zähle eine vernünftige Halle. Der Altbau sei über 60 Jahre alt. Schon Altgemeinderat Fritz Frey, der beim Bau der Halle beteiligt war, habe immer gesagt, man müsse die Halle neu bauen. Sanieren wäre sinnlos; man generiere damit keine zusätzlichen Flächen. Die bestehende Halle decke nicht die Bedarfe die heute oder in Zukunft bestehen. Eine Investition zum jetzigen Zeitpunkt sei also verantwortungsvoll. Deger merkte an, die Preise würden nicht günstiger werden. Herr Schöch vom Bauunternehmen stimmte ihm da zu. Der Baupreisindex sei um über 12% gestiegen. Im kommenden Jahr könne man hinsichtlich Inflation etc. mit einer erneuten Preissteigerung um 7 – 10 % rechnen. Deger führte weiter aus, er finde es zwar schade, dass man bislang keine Förderzusage habe, aber vielleicht tue sich da noch etwas. Er ließ verlauten, die CDU-Fraktion werde geschlossen für die Auftragsvergabe und den Neubau stimmen. Zur Stellungnahme Herrn Engels bzw. der GL kommentierte Deger, er könne nicht nachvollziehen, dass irgendjemand im Gemeinderat zum heutigen Tag nicht wusste, wie z.B. die Ausstattung der Halle geplant ist. Er habe sich immer über die Details informiert gefühlt.

GR Steck lobte die ausgearbeiteten Pläne. Er sei anfangs der Meinung seines Fraktionskollegen Groeneveld gewesen, jedoch habe sich seine Ansicht im fortschreitenden Prozess des Projektes geändert. Für ihn sei die Aussage der Schule durch Konrektorin Fetzer ausschlaggebend gewesen. Man brauche eine neue Halle. Auch GR Steck war der Überzeugung, die Baupreise und Zinsen würden nur teurer, je länger man mit Entscheidungen warte. Steck erkundigte sich nach der Finanzierung der Halle und richtete die Frage an den Kämmerer, ob die im Haushalt veranschlagten 4 Mio € ausgeschöpft werden würden. Zudem hakte er erneut wegen dem mit dem Bauunternehmen vereinbarten Festpreis nach. Kämmereileiter Burger meinte, es seien 2022 4,75 Mio €. eingeplant. Mit den aktuellen Finanzplanungen sei man für den Worstcase gewappnet, welcher vermutlich nicht eintreten werde. Es könne sogar gut sein, gab Burger seine Einschätzung ab, dass man dieses Jahr keinen Kredit aufnehmen müsse.

Herr Schöch von I + R äußerte sich zum Festpreis dahingehend, dass seine Firma daran vertraglich gebunden sei. Solche Klauseln seien üblich.

GR Mank sagte, er finde die Hallenpläne super und sprach von einem Prozess mit viel Beteiligung. Er wolle für das Projekt aber gern 20% finanzielle Förderung vom Land / Bund sehen, welche bisher nicht in Sicht sei. Deswegen wird er nicht zustimmen.

Nach allen Wortbeiträgen meinte GR Engel, dass seine Bedenken zum Hallenneubau zwar zum Teil aufgehoben worden seien, er könne dem Vorhaben aber dennoch nicht zustimmen.

Auf Basis der erfolgten Auswertung wurde das finale Angebot des Bieters I + R Industrie- und Gewerbebau GmbH Konstanz zusammen mit D’Aloisio Architekten BDA Konstanz mit dem Ersatzneubau der Hohensteinhalle beauftragt (10 Fürstimmen, 0 Enthaltungen, 4 Gegenstimmen). Der Auftrag für die Verfahrensbegleitung und Projektsteuerung wurde an das Büro kubus360 aus Stuttgart vergeben (12 Fürstimmen, 0 Enthaltungen, 1 Gegenstimme, 1 GR abwesend).

 

Der zweite Teil der Berichterstattung aus der GR-Sitzung vom 28.07.2022 wird zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht.