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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 31.03.2021

Michelberg-Gymnasium - Anfrage der Stadt Geislingen auf grundsätzliche Mitfinanzierungsbereitschaft Sanierung/ Neubau

- Stellungnahme Gemeinde

Zuletzt hat sich der Gemeinderat auf Antrag der Stadt Geislingen in der Sitzung am 27.Februar 2018 in Bezug auf eine Kostenbeteiligung bzgl. der Sanierung des Michelberg-Gymnasiums und der Daniel-Straub-Realschule befasst. Der Gemeinderat machte deutlich, dass für eine finanzielle Beteiligung nach wie vor keine Rechtsgrundlage besteht und fasste den Beschluss, sich nicht an den Kosten der Sanierung des Michelberg-Gymnasiums und der Daniel-Straub-Realschule zu beteiligen. Eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis wurde abgelehnt. Es wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtslage auch hinsichtlich einer Generalsanierung und der Einbeziehung des Landes in das vom Städtetag geforderte Schulbaumodernisierungsprogramm geklärt werden muss.

Nachdem Geislingen auf eine Kostenbeteiligung des Umlandes bestand, wurde vom Land das dringende öffentliche Bedürfnis auf finanzielle Beteiligung in Sachen Daniel-Straub-Realschule bestätigt. Dies führte zu einer Sammelklage der Umlandgemeinden, welche bisher nicht entschieden wurde. Aufgrund der fehlgeschlagenen Sanierung des Michelberg-Gymnasiums beschloss die Stadt Geislingen auf eine Kostenbeteiligung des Umlands zu verzichten. Zudem beschloss die Stadt Geislingen, wie vom Umland schon vor der Sanierung des Michelberg-Gymnasiums gefordert, eine Schulentwicklungsplanung in Auftrag zu geben. Hierzu wurde von der Stadt Geislingen eine Arbeitsgemeinschaft Regionale Schulentwicklung Geislinger Gymnasium gebildet. Hier wurden auch die betroffenen Umlandgemeinden u.a. Gingen an der Fils beteiligt. Im Mai 2020 wurde das Beraterbüro BIREGIO gutachterlich beauftragt. Die betroffenen Umlandgemeinden beteiligten sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit einem Teilbetrag. Damit sollte sichergestellt werden, dass nicht nur die städtischen Schulen, sondern die gesamte Entwicklung und die bestehenden Schulangebote im Einzugsgebiet des Michelberg-Gymnasiums in die Betrachtung einbezogen werden. Am 24. September 2020 wurden die Ergebnisse des Gutachtens BIREGIO in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat der Stadt Geislingen vorgestellt. In einer gemeinsamen Sitzung am 23. Oktober 2020 mit der AG Schulentwicklung und den betroffenen Umlandkommunen war man sich einig, dass nun die Stadt Geislingen am Zug ist und sich für eine der vorgestellten Variantenentscheiden muss. Hierzu tagte der Gemeinderat der Stadt Geislingen in einer Sondersitzung am 11. November 2020 und fasste folgende Beschlüsse:

  • Das Gremium nimmt das Gutachten der Projektgruppe Bildung und Region Biregio zur Kenntnis.
  • Das Gremium verständigt sich darauf, dass im Februar/März 2021 eine Sondersitzung unter Beteiligung von Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Staatlichen Schulamtes Göppingen und der Schulleiter/innen der Geislinger Schulen stattfinden soll. Bis dahin sollen die in der Sitzung vom 11.11.2020 von den Rednern angesprochenen offenen Fragen aufgearbeitet sein, um eine Basis für weitere Entscheidungen zu haben.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Land zu klären, für welche der von Biregio vorgeschlagenen Varianten (analog der Liste aus der Präsentation von Biregio am 11.11.2020) das Land dem Grunde nach und ggfs. der Höhe nach, eine Förderung ermöglichen kann.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die möglichen Betriebskosten inklusive Abschreibungen für die von Biregio vorgeschlagenen Varianten (analog der Liste aus der Präsentation von Biregio am 11.11.2020) im Vergleich zur Ist-Situation in einer Grobschätzung vorzulegen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen groben Umsetzungspfad für die von Biregio vorgeschlagenen Varianten (analog der Liste aus der Präsentation von Biregio am 11.11.2020) und die Auswirkungen für die Schüler/innen auch aus dem Umland darzustellen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Vorschläge zur Sanierung des MiGy der Experten aus dem Umfeld der Schule ergebnisoffen und ernsthaft zu prüfen und das Ergebnis dem Gemeinderat vorzulegen.
  • Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die möglichen Kosten für eine vertiefende Kostenberechnung einer Sanierung des MiGy durch Dritte zu ermitteln.
  • In den weiteren Gesprächen mit den Umlandgemeinden muss noch einmal klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stadt Geislingen alleine keine der genannten Varianten stemmen können wird. Die Umlandgemeinden werden darum gebeten, bis möglichst Ende Februar 2021 in ihren Gremien darüber zu beraten, ob sie einer Beteiligung dem Grunde nach zustimmen.

Mit Schreiben vom 25. November 2020 wandte sich Oberbürgermeister Dehmer an die Umlandgemeinden und bat zu beraten, ob sich die Umlandgemeinden dem Grunde nach, eine Mitfinanzierung an einer der vom Gutachter geforderten Varianten vorstellen kann. Die Endfassung des Gutachtens der Fa. BIREGIO wurde dem Gemeinderat bereits Ende Dezember 2020 zur Kenntnis gegeben. Aus Sicht der Verwaltung haben sich keine neuen Erkenntnisse für eine freiwillige Beteiligung der Gemeinde Gingen zur Mitfinanzierung ergeben. Die Ausgangslage ist unverändert. Gerade für die Gemeinde Gingen an der Fils, als Kommune am Rand des Einzugsgebiets der Geislinger-Gymnasien, kann diese Frage nur ablehnend beantwortet werden. Gingener SchülerInnen besuchen neben den Schulen in Geislingen auch Schulen in Eislingen, Göppingen und insbesondere auch in Süßen sowie Donzdorf. Auch hier würde sich im Bedarfsfall die Frage einer freiwilligen Mitfinanzierung stellen. Bis auf die Gemeinde Kuchen, die aufgrund ihrer Nähe zur Stadt Geislingen eine völlig andere Situation hat, wurden von allen anderen Umlandkommunen eine freiwillige Mitfinanzierung dem Grunde nach bereits abgelehnt. Hierbei wurde auch deutlich gemacht und daran erinnert, dass sich die Stadt Geislingen für eine Variante entscheiden muss. Dies wurde auch vom Land Baden-Württemberg von Frau Kultusministerin Eisenmann unmissverständlich eingefordert.

Nach einer Entscheidung müsste sich die Stadt Geislingen dann erneut an das Land wenden um eine Sonderförderung aufgrund der besonderen Situation zu erreichen. Aufgrund der nicht anders zu erwartenden Absagen aus dem Umland wurde aus dem Geislinger Gemeinderat auch das Thema Schulverband und damit, aus Sicht der Verwaltung, eine freiwillige Mitfinanzierung durch die „Hintertür“ angesprochen. Dies ist aber für Gingen keine Option. Auch ein Schulverband stellt eine freiwillige Mitfinanzierung dar und löst das Problem von Gingen mit der vielfältigen Schulwahl in unterschiedlichen Kommunen nicht. Auf das laufende Klageverfahren in Sachen Daniel-Straub-Realschule wurde bereits hingewiesen. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat eine Mitfinanzierung abzulehnen.

GR Staffa meinte, das Thema sei ausführlich beraten worden. Eine pauschale Zusage sei bei momentaner Faktenlage nicht möglich. GR Steck schloss sich grundsätzlich seinem Vorredner an, appellierte allerdings daran, den Schulstandort Geislingen nicht gänzlich abzuschreiben. Dieser sei für die Gingener Schullandschaft wichtig. Die Eltern in Gingen seien verunsichert. GR Steck schlug vor, im Beschlussantrag zu ergänzen, dass man sich „derzeit“ eine freiwillige Beteiligung nicht vorstellen könne. Damit sollte die weiterhin bestehende Gesprächsbereitschaft Geislingen gegenüber vermittelt werden. Insbesondere ging es GR Steck um die Gingener Familien. BM Hick meinte, diese Änderung wecke womöglich Hoffnungen bei der Stadt Geislingen. Man könne so leicht in ein ungutes Fahrwasser kommen. GR Steck meinte, der Streit um das MiGy störe ihn zunehmend. Die politische Auseinandersetzung sei insbesondere für die Kinder schlecht. GR Engel schloss sich der Aussage an. Er konnte sich die Änderung des Beschlussantrages gut vorstellen, um ein entsprechendes Signal an die Familien und die Stadt Geislingen zu senden. Die Art und Weise, wie Geislingen momentan in der Sache vorgehe, war ihm allerdings unbegreiflich. Es werde aus seiner Sicht versucht, die Umlandgemeinden aus der Reserve zu locken und das gehe so nicht. Auch GRin Soukup sprach sich für die Änderung des Beschlussantrages aus.

Der Beschlussantrag wurde in Punkt 3 wie folgt geändert: „Der Gemeinderat lehnt eine freiwillige Beteiligung aufgrund der heute vorliegenden Informationen zum Sachverhalt ab, ist aber weiterhin gesprächsbereit.“

Das Gremium beschloss einstimmig folgende Punkte:

- Der Gemeinderat nimmt das Gutachten von BIREGIO zur Kenntnis.

- Der Gemeinderat nimmt die Beschlussfassung im Geislinger Gemeinderat und den Antrag der Stadt Geislingen zur Kenntnis.

- Der Gemeinderat lehnt eine freiwillige Beteiligung aufgrund der heute vorliegenden Informationen zum Sachverhalt ab, ist aber weiterhin gesprächsbereit.

 

Sanierung Teilstück Kirchhofmauer

- Auftragsvergabe

Durch den Abbruch des Schuppens auf dem Grundstück mit der Flurstücks Nummer 186/2 (Pfarrstraße 9) wurde ein Teil der denkmalgeschützten Kirchhofmauer freigelegt. Eine nähere Begutachtung hat ergeben, dass diese zwingend und zeitnah saniert werden muss. Um weiter Schäden durch die Witterung kurzfristig abwenden zu können wurde die Kirchhofmauer provisorisch mit einer Plane abgedeckt. Die Firma Dengel Bau GmbH ist auf die Sanierung denkmalgeschützter Bauwerke spezialisiert und hat bereits bei der Sanierung der historischen Friedhofsmauer eine hervorragende Arbeit abgeliefert. Da sich die Kirchhofmauer im Sanierungsgebiet befindet werden die Kosten der Sanierung mit 60 % vom Land bezuschusst. Die effektiven Aufwendungen der Gemeinde belaufen sich somit auf ca. 20.431,82 €. Im Haushaltsplan 2021 sind für die Sanierung der Kirchhofmauer keine Mittel bereitgestellt. Nach § 84 der Gemeindeordnung sind außerplanmäßige Aufwendungen zulässig sofern ein dringendes Bedürfnis vorliegt und die Deckung gewährleistet ist. Ein dringendes Bedürfnis liegt vor, da die Kirchhofmauer aktuell der Witterung ausgesetzt ist und weitere Schäden drohen. Die Deckung der Aufwendungen ist ebenfalls sichergestellt, da bereits jetzt Einsparungen bei verschiedenen Unterhaltungsmaßnahmen absehbar sind (z.B. Fassadensanierung Feuerwehrmagazin durch Eigenleistung des Bauhofs, bereits abgeschlossene Sanierung Personal WC Kindergarten Sonnenschein usw.).

Es wurde einstimmig folgendes beschlossen:

  • Den außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von ca. 51.079,56 € wird zugestimmt.
  • Der Auftrag für die Sanierung eines Teilstücks der denkmalgeschützten Kirchhofmauer auf einer Länge von ca. 12 m wird zum Angebotspreis in Höhe von ca. 51.079,56 € an die Firma Dengel Bau GmbH aus 74214 Schöntal vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Personal- und Materialaufwand.
 

Bericht Planungsbeirat Hohensteinhalle

BM Hick berichtetet, dass sich der Planungsbeirat am 16.03.2021 zu einer weiteren digitalen Sitzung traf.

Hier wurde vom Büro Kubus u.a. aus dem Arbeitskreis Küche berichtet und anhand zweier Planentwürfe mögliche Systemplanungen für eine neue Halle vorgestellt.

Hier wurden unterschiedliche Anordnungen der Bausteine Umkleiden und Lagerflächen sowie Küche Und Gymnastikräume dargestellt. In einem Entwurf wurden die Umkleiden über den Geräteräumen gestapelt und mit Treppe und Aufzug erschlossen. In einem zweiten Entwurf wurden alle Flächen barrierefrei in einer Ebene dargestellt. Der Planungsbeirat wurde aufgefordert sich intensiv mit den Entwürfen auseinander zu setzen und vor allem die funktionalen Abläufe und Zuordnung der einzelnen Bausteine nochmals intensiv zu betrachten. Im Wesentlichen sollen die Inhalte für eine funktionale Leistungsbeschreibung weiter spezifiziert werden. Dabei sind auch nochmals der Umfang der Lagerräume und Verkehrsflächen kritisch zu hinterfragen.

Bis zum 24.03. sollen die Rückmeldungen erfolgen, die dann von der Fa. Kubus weiterbearbeitet werden. Am 31.03. trifft sich der Planungsbeirat erneut um sich über die Stellungnahmen auszutauschen sowie eine Zielvariante vorzugeben.

In der Planungsbeiratssitzung am 22.04.2021 sollen dann alle Ergebnisse, u.a. den AK Küche zusammengeführt werden und eine Empfehlung an den Gemeinderat erfolgen.

Die Vorstellung im Gemeinderat ist für die öffentliche Sitzung am 18. oder 25.05.21 vorgesehen. Die Beschlussfassung im Gemeinderat ist für den 22.06.21 avisiert.

 

Kindergärten, Hohensteinschule – Schließzeiten aufgrund der Pandemie

  • Erstattung von Elternbeiträgen

Die Kindertageseinrichtungen wurden von der Landesregierung vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 pandemiebedingt geschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in der Zwischenzeit mit der Landesregierung auf eine Unterstützung durch das Land geeinigt. Demnach sollen die Gemeinden mit
46 Mio. € unterstützt werden, wenn die Elternbeiträge während der Schließzeiten vom 11. Januar 2021 bis zum 21. Februar 2021 erlassen werden. Hierdurch würde das Land ca. 80 % der Kosten übernehmen. 20 % müssten die Gemeinden tragen. Ein Vorschlag, wie die in Aussicht gestellten 46 Mio. € auf die Gemeinden verteilt werden sollen wird aktuell noch vom Gemeindetag erarbeitet. Die Verwaltung hat bereits im Dezember 2020 eine 50-prozentige Erstattung der Elternbeiträge für den Monat Dezember veranlasst (ca. 9.500 €). Die anteilige Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar würde sich in Summe auf weitere ca. 27.890 € belaufen.

Auch während der pandemiebedingten Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 wurde von den Kindergärten eine Notbetreuung angeboten. Da die Notbetreuung meist nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen wurde schlägt die Verwaltung vor diese, wie bereits beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 praktiziert, tageweise abzurechnen.

Die Schulen wurden von der Landesregierung ebenfalls pandemiebedingt vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 geschlossen. Die Landesregierung hat auch hier angekündigt, einen Teil der entstandenen Kosten zu übernehmen. Für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere
7,6 Mio. € in Aussicht gestellt, wenn den Eltern die Gebühren für den Zeitraum von 11. Januar 2021 bis zum 21. Februar 2021 erlassen werden. Die anteilige Erstattung der Beiträge für die Monate Januar und Februar würde sich in Summe auf ca.
1.760 € belaufen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die folgenden Punkte:

  • Die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindergärten werden anteilig vom 11.01.2021 bis zum 21.02.2021 erstattet.
  • Die Abrechnung der Notbetreuung in den Kindergärten erfolgt nach Tagessätzen.
  • Die erhobenen Gebühren für die Flexi-Betreuung in der Hohensteinschule werden anteilig vom 11.01.2021 bis zum 21.02.2021 erstattet.
  • Die Abrechnung der Notbetreuung in der Hohensteinschule erfolgt nach Tagessätzen.
     

Verschiedenes

  • Teststrategie der Gemeinde (Wahlhelfer, GR, Kitas/ Schule, Bürgertests)

Die Teststrategie der Gemeinde wurde erläutert. Nach wie vor wird versucht mit ehrenamtlicher Unterstützung auch eine Bürgerteststelle einzurichten.

Über die Inhalte der Teststrategie wurde bereits ausführlich in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes berichtet.

 
  • IKG Auen

Wie in der Tagespresse berichtet konnte das Thema nicht wie vorgesehen in öffentlicher Sitzung in Süßen erörtert werden. Ende April wird sich der Gemeinderat mit der Bildung und Struktur eines Runden Tisches in Süßen beschäftigen. Die öffentliche Sitzung in Süßen soll Mitte/Ende Mai nachgeholt werden.

 
  • Gewerbepark Lautertal

Mit dem auch für die Gemeinde Gingen an der Fils unerfreulichen Ergebnis des Bürgerentscheids in Donzdorf muss die Stadt nun entsprechend reagieren.

Sobald hier die weiteren formalen Schritte eingeleitet sind und die Beschlüsse gefasst wurden wird auch in Gingen hierzu beraten. Bisher hat Gingen 42 TSD€ für den Zweckverband eingesetzt.

 
  • Leserbriefe Rückbau B10/ ADFC

BM Hick sprach die beiden Leserbriefe zum Thema Radverkehr/Gestaltung Ortsmitte

u.a. von Frau Straile aus Geislingen an. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Geislinger Grünenstadträtin sich hierzu über einen Leserbrief äußert. Gerade von einer Kommunalpolitiker hätte man erwarten können, dass diese sich mit der Thematik differenzierter auseinandersetzt. Die Mitgliedschaft im ADFC garantiert eben noch nicht, dass man in Sachen Fahrradverkehrsplanung sachkundig ist. Gerne hätte man im Rathaus um Auskünfte anfragen können und schon der Blick auf die Homepage der Gemeinde hätte gezeigt, dass hier ein intensiver Beteiligungsprozess der Bürgerschaft besteht. Die Ortsumfahrung in Gingen ist nur Dreispurig und damit bleibt die Ortsdurchfahrt als Landesstraße eine Entlastungsstraße. Dies schränkt natürlich die Möglichkeiten ein. Eine Pseudosicherheitsmarkierung mit einer aufgemalten Fahrradspur, welche immer überfahren wird, wurde ausführlich diskutiert und auch von den Fachämtern verworfen. GR Staffa äußerte hierzu, dass die Gemeinderätin aus Geislingen sich doch wohl besser und verstärkt um die eigenen städtischen Probleme kümmern sollte und die örtliche Planung der Kompetenz vor Ort überlassen sollte.

 
  • Standortsuche hochradioaktive Abfälle

Hierzu wurde vom Landratsamt im Umweltschutzamt eine Verantwortlichkeit geschaffen. Nach entsprechender Vorarbeit sollen die Kommunen über den Verlauf des Prozesses und die Mitwirkung informiert werden.

 
  • Mülltrennung 2022

GR Mann äußerte in einer ausführlichen Stellungnahme den Unmut über das Vorgehen des Landkreises und AWB in Sachen geplanter Umstellung der Müllentsorgung. Bei zukünftig geringerer Leistung soll dem Bürger eine deutliche Gebührenerhöhung bevorstehen. Dies kann so nicht gewollt sein und er bittet darum, dass sich die Kreisräte aus Gingen dafür stark machen, dass dies noch geändert wird. Auch die anderen Fraktionen berichteten über Unmutsäußerungen aus der Bürgerschaft. BM Hick forderte auf die Unzufriedenheit und die Argumente auch direkt an den AWB bzw. Landkreis zurückzumelden.

 
  • Kehrmaschine

GR Mayer äußerte sich unzufrieden über den letzten Einsatz der Kehrmaschine.

In vielen Randbereichen blieb das Streugut liegen und manche Straße wurden nur unzureichend befahren. Kämmerer Patriz Burger teilte mit, dass die Verwaltung bereits mit dem Dienstleister Kontakt aufgenommen hat. Ärgerlich war auch, dass trotz Apell an die Bürgerschaft die Autos trotzdem sehr umfangreich am Straßenrand geparkt wurden. Dies führt natürlich auch zu keinem guten Ergebnis. Herr Mayer stellte fest, dass um das Rathaus der Bauhof den Randbereich (Kandel) gekehrt hat.

BM Hick äußerte schmunzelnd, dass wenn jeder Bürger seine Kehrwoche vor seinem Grundstück noch ausführt sich das Ergebnis insgesamt auch sehr verbessern könnte. Und hofft hier auf tatkräftige Unterstützung.

 
  • Verteilung VHS-Heft

Frau Alex berichtet, dass das VHS-Heft in einigen Haushalten leider nicht angekommen ist. Die Verwaltung wird hier bei entsprechenden Rückmeldungen nachfassen.