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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet......

Autor: Martina Manz
Artikel vom 01.07.2021

BM Marius Hick begrüßte die interessierten Zuhörer in der Hohensteinhalle und auch die Fachplanerinnen für das Projekt Neubau Hohensteinhalle, Frau Thomas und Frau Zeller vom Büro kubus360 GmbH aus Stuttgart.

Bürger fragen

Von zwei der anwesenden Bürger/innen gab es Fragen.

  1. Ein Bürger erkundigte sich bei der Verwaltung, ob es eine Möglichkeit gäbe, bei dem vom TB Gingen errichteten Bewegungsparcours rund um die Sportplätze eine Leinenpflicht für Hunde einzurichten. Häufig würden dort Sporttreibende, die Übungen entlang des Parcours oder Trainingsläufe absolvierten, von nicht angeleinten Hunden gestört oder angegangen. BM Hick bedankte sich zunächst beim Turnerbund für die tolle Sportmöglichkeit in Pandemiezeiten und versprach Klärung innerhalb der Verwaltung. Er verwies auf die Problematik Außenbereich/Innenbereich, welche Leinenpflicht besteht. Er möchte, dass im Bereich des Rundparcours eine ungestörte Sportausübung möglich ist und stellt zeitnah eine Klarstellung bzw. Lösung in Aussicht.
     
  2. Eine Bürgerin stellte mehrere Fragen zum Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung: Neubau Hohensteinhalle.
  • Welche Kosten entstehen, wenn während der Bauzeit der neuen Halle Ausweichmöglichkeiten für die Sporttreibenden gesucht werden muss? Wer bezahlt diese Kosten ? Die Vereine, die Gemeinde? Oder gibt es nur einen Ersatz für die Schule?
  • Was passiert mit der Solaranlage auf dem Dach der jetzigen Hohensteinhalle? Gibt es hierfür einen Nutzungsausfall für die beteiligten Bürger/innen?
  • Mit welchen Fördermitteln vom Land oder Bund kann gerechnet werden?
  • Sind in dem heutigen Gemeinderatsbeschluss die Außenanlagen auch mit einberechnet?
  • Die Bürgerin richtete einen Appell, eine Bitte an den Gemeinderat, den heutigen Beschluss zum Neubau einer Halle aufgrund der zu hohen Kosten und die dafür nicht voll und ganz im Haushalt ausgewiesenen Mittel, zu überdenken. In Gingen sollte kein zweites Szenario wie in Geislingen mit dem Michelberg Gymnasium entstehen.

Bürgermeister Hick versuchte kurz auf die Fragen einzugehen, verwies aber auch auf die Präsentation der Fachplaner und die sich anschließende Beratung und Diskussion im Gemeinderat, bei welcher sicherlich auch einige Punkte und Fragen geklärt werden können.

  • Möglichkeiten für Ausweichquartiere Vereine und Schule
    Mit diesem Thema hat sich die Verwaltung bereits befasst und Gedanken gemacht. Der Bürgermeister hofft auf eine gute interkommunale Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden und Städten. Er macht sich keine Sorgen, adäquate Ausweichmöglichkeiten zu finden. Gingen hat schließlich auch schon anderen Vereinen und Gemeinden Hilfe geleistet. Aktuell einem Verein aus einer Voralbgemeinde, in der Vergangenheit der Stadt Geislingen beim Wasserschaden in der Wölkhalle, als Vereine aus Geislingen die Hohensteinhalle selbstverständlich nutzen konnten. Was den Schulsport anbelangt gibt es in der Sommer-/Herbstzeit sicherlich Ausweichmöglichkeiten im Freien. Im Winter muss man Überlegungen mit Nachbargemeinden und einem Fahrdienst in Betracht ziehen. Das Lehrschwimmbecken als Alternative steht auch zur Verfügung. Die für die Ausweichmöglichkeiten entstehenden Kosten zu beziffern fällt im Moment noch schwer. Hier wird es aber sicherlich Abstimmungen auch auf Bürgermeisterebene geben.
  • Bürgersolaranlage
    Auch hierfür wird es Lösungsmöglichkeiten geben. Derzeit laufen bereits Besprechungen mit dem Albwerk. 3 Alternativen stehen im Raum, eine entsprechende Lösung wird dann hier im Gemeinderat vorgestellt und besprochen. Anschließend wird man auf die betroffenen Bürger/innen zugehen.
  • Fördermittel
    BM Hick stimmte zu, dass man nicht genau sagen kann, was am Ende herauskommt. Die Zuwendungsbescheide liegen frühestens im Frühjahr/Sommer 2022 vor. Ausgleichsstock, kommunaler Sportstättenbau, die Verwaltung hat entsprechende Anträge gestellt.
  • Kosten und Mittel im Haushalt
    BM Hick betonte, dass in der heutigen Gemeinderatssitzung noch kein Vergabe- oder Baubeschluss getroffen wird. Es stehen noch nicht alle Kosten fest. Heute geht es um einen Grundsatzbeschluss und um ein Bekenntnis zum Ersatzneubau der Hohensteinhalle. Es werden Eckdaten festgelegt, u.a. auch das Vergabeverfahren mit Verfahrensbegleitung. Die Systemplanungen vom Büro Kubus360 umfassen lediglich den unmittelbaren Bereich um die Halle, nicht aber Außenbereich und umliegende Spielfelder. Der Baubeschluss und die endgültige Auftragsvergabe sollen nach Ende des Vergabewettbewerbs und dem Verhandlungsverfahren im Frühjahr 2022 oder auch, wenn es der Gemeinderat so beschließt, nach Bekanntgabe der Förderbescheide im Juni 2022 erfolgen.
     
 

 TOP 1 Neubau Hohensteinhalle

Bürgermeister Hick verwies den Gemeinderat auf die Vorlagen der Verwaltung, informierte über den eingegangenen Antrag der UWG-FW-Fraktion und gab noch einmal einen kurzen Überblick über die bereits getroffenen Entscheidungen und weiteren Schritte im Verfahren.

Bereits im Juli 2018 haben Vertreter aus Verwaltung, Vereinen, Schule und Gemeinderat in einem Workshop Vorbereitungen für den heutigen Grundsatzbeschluss getroffen. Mit einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats im September 2018 wurde ein Förderantrag auf Sanierung und Erweiterung der Hohensteinhalle, bei Unwirtschaftlichkeit Ersatzweise ein Neubau, gestellt. Dieser Antrag wurde leider nicht berücksichtigt. Im September 2019 wurde das Büro Kubus360 aus Stuttgart mit einer Vergleichsstudie, Generalsanierung im Bestand, eine Generalsanierung mit Ertüchtigung nach dem Konzept des Architekturbüro Grässle sowie eines Neubaus beauftragt.
Bürgerdialog, Klausurtagung des Gemeinderates und schließlich Ende 2020 die Beauftragung des Büros Kubus360 durch den Gemeinderat für eine vertiefende Bedarfsfeststellung sowie der Erstellung eines Testentwurfs mit dazugehöriger Kostenermittlung. In insgesamt acht Sitzungen des Planungsbeirates wurde ein Testentwurf erarbeitet, welcher dem Gemeinderat in seiner Sitzung Ende Mai 2021 vorgestellt wurde.
Das Raumprogramm, so informierte Bürgermeister Hick, ist den Sitzungsunterlagen angehängt.

Die Fachplanerinnen Frau Thomas und Frau Zell gingen in der anschließenden Präsentation noch einmal auf dieses erarbeitete Raum- und Funktionsprogramm ein. Sie betonten die gute und effektive Zusammenarbeit mit dem Planungsbeirat. Sogar ein Küchenplaner der Firma Omega Sorg wurde hinzugezogen. Die Gemeinde hat hier zusätzliches Geld in die Hand genommen, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Es wurde ein Kompromiss mit einer Bruttogrundfläche von 2710 m² formuliert, welcher eine Dreifachsporthalle, ein multifunktionales Foyer, Küche und Gymnastikräume, Lagerräume, Umkleidekabinen mit Sanitärräumen, mobile Bühne u.v.m. enthält. Das Funktionsprogramm, so Frau Thomas, liegt als Skizze den Sitzungsunterlagen bei.

Bei den Kosten für die Gemeinde Gingen gehen die Fachplaner von einer Höhe von 6.896.846 Euro netto aus. Hinzukommen hier noch zusätzliche Bedarfe in Höhe von ca. 195.000 Euro, welche vom Planungsbeirat gewünscht und formuliert wurden, so dass sich die Gesamtkosten letztendlich auf 7.091.846 Euro netto belaufen.

Die Gemeinde ist Vorsteuer abzugsberechtigt und muss daher nur 20% der anteiligen Umsatzsteuer tragen.

In die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbes soll ein Budget in Höhe von 7 Mio. Euro netto sowie weitere Formulierungsvorschläge, so die Fachplanerinnen, mit aufgenommen werden.
Der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Vergabeverfahrens „Planen und Bauen“- Generalübernehmer Modell.
Bei diesem Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb erfolgt die Vergabe der Objektplanungs-, der Fachplanungs- und der Bauleistungen auf der Basis eines Entwurfes inklusive Preis; schlüsselfertig.

Frau Zell erläuterte in einer kurzen Zusammenstellung die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens gegenüber einem klassischen Vergabeverfahren. Ein großer Vorteil dieses Verfahrens ist die Kosten- und Terminsicherheit. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich beste Angebot (Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis). Das Kostenrisiko von Vergaben liegt beim Auftragnehmer. Während der Planungs- und Ausführungsphase ergibt sich ein geringer Koordinierungs- und Steuerungsaufwand für den Auftraggeber. Grundsatzfragen (Raum- und Funktionsprogramm, Anforderungen an Qualitäten) werden, wie bei unserem Projekt Hallenneubau bereits geschehen, vorher geklärt.

Das Büro kubus360 informierte den Gemeinderat und die Zuhörer auch noch über:

  • die vorgeschlagene Festlegung der Anzahl der Bewerber: mindestens 3, maximal 6
     
  • über deren Vergütung: Da die Bieter sowohl in der ersten Phase wie auch in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens Aufwendungen haben und noch nicht wissen ob Sie auch tatsächlich einen Auftrag erhalten, müssen diese angemessen entschädigt werden. In der ersten Phase wird von einer angemessenen Entschädigung in Höhe von 9.000 € (netto) ausgegangen. In der zweiten Phase wird von 2.000 € (netto) ausgegangen. Der Bieter welcher nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens den Zuschlag erhält, erhält keine Aufwandsentschädigung für seine Teilnahme am Verhandlungs-verfahren. Es wird somit mit Entschädigungen in Höhe von maximal 49.000 € (netto) für das Verhandlungsverfahren gerechnet.
     
  • Vorschlag Besetzung des Bewertungsgremiums für die eingereichten Entwürfe und Angebote:

    Verwaltung:
    . Herr Hick, Bürgermeister Gemeinde Gingen an der Fils
    . Herr Burger, Kämmerer Gemeinde Gingen an der Fils

    Gemeinderat:
    . Vertreter*in CDU/FWV
    . Vertreter*in Gingener Liste
    . Vertreter*in SPD
    . Vertreter*in UWG-FW

    Nutzer:
    . Zwei Vertreter*innen TB Gingen e.V.
    . Vertreter*in Musikverein e.V.
    . Vertreter*in Kultur- und Sportkreis e.V.

    Externe Berater:
    Frau Dietz, SpOrtconcept, Stuttgart
 

Frau Zell erläuterte noch kurz die weiteren Schritte im Verfahren. Es wird in einem ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb veröffentlicht. Im Teilnahmewettbewerb haben die Bewerber Ihre Eignung nachzuweisen. Anhand von Eignungsnachweisen (Mindestanforderungen, Referenzen, Bewertungskatalog) werden die sechs besten Bieter festgelegt und zur Abgabe eines Entwurfs / Angebots zugelassen. Im Anschluss werden die Entwürfe und Angebote anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Mit den drei, nach Auswertung, besten Bietern soll im Anschluss in die Verhandlungsphase eingetreten werden.

BM Hick wies den Gemeinderat darauf hin, dass bei dem heutigen Beschlussvorschlag der Gemeinde auch die Beauftragung der Verfahrensbegleitung aufgeführt ist. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung weiterhin das Büro Kubus360 GmbH damit zu beauftragen. Die weitere juristische Begleitung erfolgt mit der in diesem Ausschreibungsverfahren sehr erfahrenen Kanzlei Menold Belzer, Stuttgart.

In der zum Abschluss vorgestellten Terminübersicht geht Frau Zell davon aus, dass bereits Anfang Juli eine europaweite Ausschreibung des Teilnahmewettbewerbs erfolgen wird. Nach der Teilnehmerauswahl kommt dann im September 2021 die Phase 2 mit dem Verhandlungsverfahren. Die Abgabe und Bewertung der Planungsentwürfe, die Vergabeverhandlungen mit den Bietern, Überarbeitung und schließlich die daraus resultierende Verhandlung mit den(m) besten Bieter(n).
Im Februar 2022 soll dann die Erstellung der finalen Angebote erfolgen mit abschließender Zuschlagserteilung. Die Vertragsunterzeichnung für die Vergabe der Objektplanung, der Fachplanung sowie der Bauleistungen ist für Frühjahr 2022 vorgesehen.
Planungs- und Bauzeit: März 2022 bis Ende 2023.

Nach kurzen Rückfragen von Seiten der Gemeinderäte an die Fachplanerinnen des Büro kubus360 zu den Themen Bewertungskriterien, Termin- und Kostentreue, Referenzen der Auftragnehmer und Seriosität der Preiskalkulationen der Generalübernehmer, verwies BM Marius Hick die Gemeinderäte/innen auf ein durchaus gelungenes Projekt dieser Art im privaten Bereich, dem Bau des Samariterstiftes. Hier hinterließ der Generalübernehmer einen sehr guten Eindruck.

Bevor die Mitglieder des Gemeinderates in die Frage- und Diskussionsrunde starteten, ging BM Hick auf den von der UWG-FW-Fraktion gestellten Antrag ein.

Er unterstütze den Vorschlag bzw. Antrag, dass das Bewertungsgremium mit einem Vertreter aus der Schule ergänzt wird.
Die Ergänzung des Beschlussantrages um die Worte "Neubau Hohensteinhalle als Schul- und Sporthalle“ ist nach Meinung der Verwaltung nicht unbedingt nötig, da explizit in jedem Förderantrag in den Projektbeschreibungen diese Funktionen aufgezählt und auch ausführlich erläutert werden.
Unter Punkt 3 des Antrages forderte die UWG-FW Fraktion die ursprünglich im Planungsbeirat entwickelte und auch favorisierte Variante mit der größeren Bruttogrundfläche von 2800 Quadratmetern zur Abstimmung im Gemeinderat zu bringen.

Bürgermeister Marius Hick verdeutlichte, dass es durch die Variante mit 2700 qm Fläche zu einer Kostenersparnis von rund 250.000 Euro komme. Trotzdem könnte durch diese multifunktionale Lösung im Eingangsbereich bzw. Foyer der Halle ein zweiter mobiler Gymnastikraum planerisch umgesetzt werden, dessen Fläche bei Nichtbedarf für die Vergrößerung des Foyers zur Verfügung gestellt werden kann.

GR Groeneveld begründete in seiner Wortmeldung während der Sitzung den Antrag seiner Fraktion damit, dass hier an einem zentralen Bereich der Halle für eine mögliche Kostensenkung Fläche reduziert wird, welche nach Ansicht der UWG-FW Fraktion in den kommenden 40 bis 50 Jahren für die sportliche und kulturelle Nutzung, aber auch die Bewirtung und als Raum für soziale Begegnungen wichtig sein wird. Für ihn ist dies die richtige Richtung in den nächsten Jahrzehnten. GR Steck und GR Mann stimmten dem zu.

GR Staffa äußerte sich kritisch zu größeren Variante. Er würde die 2700 Quadratmeter belassen. Ein Mehr an Quadratmetern bedeutet automatisch eine Kostensteigerung um 250.000 bis 300.000 Euro. Seiner Meinung nach ist der reduzierte Vorschlag der Verwaltung der richtige Kompromissvorschlag. Wie letztendlich die Planer mit dem Vorgaben umgehen, kann heute nicht gesagt werden. Vielleicht planen diese die Gymnastikräume ganz woanders ein und der Gemeinderat verzettelt sich nun an immer wieder neu gestellten Wünschen und Formulierungen. Dies kann nicht zielführend sein.

GR´ in Soukup machte in ihrer Wortmeldung klar, dass das größere Raumprogramm für sie die optimale Lösung ist.

BM Hick verdeutlichte noch einmal, dass die Gemeindeverwaltung nur Projekte darstellt, die man als Gemeinde auch finanzieren kann. Aus seiner Sicht handelt es sich um einen multifunktionalen Vorschlag der zudem die Kosten reduzieren kann. Dies wurde im Planungsbeirat besprochen und auch unterstützt. Die eingesparten Gelder müssen nicht finanziert werden. Aber auch diese Mehrkosten können dargestellt und finanziert werden.

GR Steck stimmte den sachlichen Anregungen von GR Staffa und BM Hick zu, Kosten zu sparen. Für ihn ist es aber der falsche Ansatz jetzt schon in der Planungsphase wegen 100 Quadratmetern zu sparen. Es geht hier um ein Projekt für die nächsten 50 Jahre. Bei einem späteren Planungsentwurf könne man immer noch über das Für und Wider diskutieren. Er würde jetzt mit der größeren Bruttogrund-fläche in den Wettbewerb gehen.

GR Engel verwies in seiner Stellungnahme zu den Beschlussanträgen der Verwaltung auf die bereits gemachten Aussagen seines Fraktionskollegen Hofmann in der Gemeinderatsitzung vom 25.05.2021. Nach wie vor stellt sich der geplante Hallenneubau für die Gingener Liste als große finanzielle Belastung dar. Die Kosten liegen weit über der mittelfristigen Finanzplanung der Verwaltung. Diese sah in den kommenden 3 Jahren 6,5 Millionen Euro vor, während jetzt von Kosten für den Hallenneubau von 7,3 Millionen ausgegangen wird.
GR Engel stellte klar, dass mit diesen Zahlen die Gingener Liste (GL) zu Jahres-beginn dem Haushalt nicht zugestimmt hätte.
Er bemängelte auch die Ungewissheit beim Eingang der Fördermittel und die eventuellen Mehrkosten durch die Verknappung von Baustoffen. Eine Teuerungsrate von 3,5 % kann derzeit sicherlich nicht gehalten werden.
Er kritisierte die noch zusätzlich anfallenden Mehrkosten, die bereits für das Projekt in der Vergangenheit vergeben wurden, aber auch die Kosten für Planungs-beiratssitzungen, Vorbereitung für das Wettbewerbsverfahren, Abfindungen für unterlegene Bieter und die Begleitung des Verfahrens durch das Büro kubus360.
Für GR Engel und die GL kommen diese Kosten noch „On Top“ und sind in den Gesamtkosten nicht enthalten.
GR Engel machte deutlich, dass seiner gesamten Fraktion klar sei, dass die Gemeinde in die Halle investieren muss. Eine Generalsanierung mit geschätzten Kosten von 4.8 Millionen Euro stellt eine Alternative zu einem Neubau dar. Es gibt noch andere Projekte der Gemeinde wie neue Baugebiete und die Ortskernsanierung für die man Geld benötigt.
Die GL bemängelte erneut die Bürgerbeteiligung im Projekt. Sie hätten sich eine weitere Informationsveranstaltung mit dem nun im Planungsbeirat erarbeiteten Raumprogramm gewünscht. Dem Antrag der UWG-FW Fraktion, größere Bruttogrundfläche mit verbundenen könne die Gingener Liste nicht zustimmen. Für sie gilt ein Deckel von 6,5 Mio. Euro.

GR Deger sprach seinen Dank für die Arbeit im Planungsbeirat aus. Es war eine gute und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten. Er könnte mit dem reduzierten Vorschlag leben, gleichzeitig ist es aber eine große Investition in die Zukunft, für unsere Kinder und man sollte durchaus den Mut aufbringen mehr zu investieren, so wie im Antrag der UWG-FW gefordert.

GR Mayer stellte klar, dass für ihn nur ein Hallenneubau in Frage kommt. Die Lösung 100 Quadratmeter mehr findet er gut.

GR Mann sprach sich auch klar für einen Hallenneubau aus, ohne Kompromisse.

Nach diesen Wortmeldungen von Seiten der Gemeinderäte ging Bürgermeister Hick auf einzelne Äußerungen, Anmerkungen und auch Kritikpunkte ein.
Sowohl er, als auch Kämmerer Patriz Burger und Frau Zell vom Planungsbüro widersprachen der nicht korrekten Darstellung von Herrn GR Engel. Alle Kosten wurden bisher hier im Haushalt auch ausgewiesen.
Bei den Kosten des Verfahrens (Bearbeitungshonorar, Verfahrensbetreuung und Rechtsanwaltskosten) handelt es sich um eine Summe von 200.000 Euro und nicht 300 000 TSD€, die selbstverständlich dazu kommen und bei entsprechender Beauftragung auch die Entschädigung für die Teilnehmer. Diese Aufträge wurden immer auch vom Gemeinderat beauftragt. Grundsätzlich kostet eine Voruntersuchung und auch Bürgerbeteiligung Geld, unabhängig für welche Variante man sich letztendlich entscheidet. Dies kann nicht dem Neubau zugeordnet werden. Für den Bürgermeister ist der Neubau die wirtschaftlichere Variante. Gerade eine Generalsanierung ist eine Maßnahme mit vielen Unbekannten. Hier kann man, mit Verweis auf die fehlgeschlagene Sanierung Michelberggymnasium, die Finger richtig hineinbringen und hat dann noch nicht mal eine Verbesserung im Raumprogramm sowie für die Nutzer keine zukunftsfähige Lösung.

Auch den Kritikpunkt der zu geringen Bürgerbeteiligung lasse er so nicht stehen, konterte BM Hick. Bei allen Sitzungen im Planungsbeirat waren gewählte Vertreter aus Vereinen, Vertreter der Fraktionen, die ja die Meinung der Bürger/innen von außen widerspiegelten, mit in den Entscheidungsprozess involviert. Alle getroffenen Entscheidungen, auch Protokolle etc. wurden auf der Homepage oder im Mitteilungsblatt öffentlich kommuniziert. Heute hat man die Sitzung in der Hohensteinhalle und ausreichend bestuhlt. Mehr Bürgerbeteiligung geht seiner Meinung nach nicht.

BM Marius Hick stellte zum Schluss mit Nachdruck klar, dass er ein großer Fan der Multifunktionalität sei. Es wurde im Planungsbeirat ein Raumprogramm erstellt, welches alle Anforderungen und Bedarfe der Vereine und der Gemeinde Gingen an der Fils, auch für die weitere Zukunft, abdeckt. Unter Beachtung der Multifunktionalität sollte eine flächensparende, wirtschaftliche Lösung mit einer flexiblen Nutzung erarbeitet werden. Die Verwaltung bleibe deshalb bei den vorgeschlagenen Beschlussanträgen.

GR Staffa konnte die Kritik an der mangelnden Bürgerbeteiligung durch GR Engel nicht nachvollziehen und entgegnete, dass es sich ihm nicht erschließt, was die Gemeinde noch mehr an Bürgerinformation machen hätte können. Alle Vertreter hier sind von der Bürgerschaft gewählt und auch die Mitglieder im Planungsbeirat sind als Sprachrohr ihrer Vereinsmitglieder dazu da, diese Meinungen und Wünsche vorzubringen. Hätte die Bürgerschaft das Gefühl nicht informiert zu sein, dann wären sie heute Abend hier und würden Fragen oder Kritikpunkte vorbringen.

GR Groeneveld machte deutlich, dass er von seiner anfänglichen Einstellung, die Halle zu sanieren, im Laufe des Planungsprozesses abgekommen ist. Viele Gespräche mit fachkundigen Bekannten und die Arbeit im Planungsbeirat haben ihn immer mehr in Richtung Hallenneubau gebracht. Er ist nun davon überzeugt, dass dies der richtige Weg sei.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion im Gremium wurden dann daraufhin folgende Einzelbeschlüsse gefasst:
 

  1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss die Hohensteinhalle durch einen Neubau einer Dreifeldhalle (für Sport, Kultur und Schule usw.) mit separaten Gymnastikräumen am Standort der bisherigen Halle zu ersetzen.
    (12 Jastimmen, 2 Gegenstimmen)
  2. Die Ausschreibung des Neubaus der Hohensteinhalle soll auf Grundlage des Raumprogramms / Funktionsprogramms mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 2800 qm (Variante Antrag UWG) erfolgen. Die Anlage 1 der Sitzungsvorlagen wird vom Büro Kubus entsprechend ergänzt bzw. überarbeitet. Des Weiteren sollen die zusätzlichen Anforderungen / Bedarfe (Anlage 2 der Sitzungsunterlagen) in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.
    (9 Jastimmen; 5 Neinstimmen)
  3. Der Neubau der Hohensteinhalle soll im Verfahren „Planen und Bauen“ (§ 7c EU VOB/A) mit Teilnahmewettbewerb und anschließenden Verhandlungsverfahren (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 EU VOB/A) ausgeschrieben werden.
    (10 Jastimmen; 4 Neinstimmen)
  4. Der Auftrag für die komplette Verfahrensbegleitung wird zum Angebotspreis in Höhe von 121.221,73 € (brutto) an das Büro Kubus360 GmbH aus 70199 Stuttgart vergeben.
    (12 Jastimmen, 2 Neinstimmen)
  5. Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bieter zugelassen.
    (12 Jastimmen, 2 Neinstimmen)
  6. Die Entschädigungen für die Bieter im Verhandlungsverfahren werden wie folgt festgelegt
    Stufe: 9.000,00 € (netto)
    Stufe: 2.000,00 € (netto)
    (12 Jastimmen, 2 Neinstimmen)
  7. Das Bewertungsgremium setzt sich wie in der Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage, ergänzt um eine Beteiligung/Vertretung Schule, dargelegt zusammen.
    (Einstimmig)
  8. Die Eignungsnachweise der Bieter werden wie in der Anlage 4 zu dieser Sitzungsvorlage dargestellt festgelegt.
    (12 Jastimmen, 2 Neinstimmen)
 

Bekanntgaben und Anfragen

Mobiles Impfzentrum in Gingen

BM Hick informierte den Gemeinderat, dass die Gemeinde in Zusammenarbeit mit einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Ulm am 21.06.2021 weitere Impfungen mit dem Vakzin Moderna anbieten konnte. 143 Personen nahmen das Angebot an, davon waren 75 aus Gingen.

Schnellteststation der Johanniter

BM gab bekannt, dass die Schnellteststation der Johanniter beim NVZ in Gingen auf Ende Juni schließt. Grund ist die geringere Nachfrage nach Testmöglichkeiten aufgrund geringerer Inzidenzzahlen.

B 10 Neubau zwischen Gingen Ost und Geislingen Ost
Bürgerinformationsveranstaltung Online vom 14. Juli 2021

Am 14.07.2021 hatte das Regierungspräsidium Stuttgart interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Pressevertreterinnen und Pressevertreter zur Bürgerinformations-veranstaltung zum Neubau der B 10 zwischen Gingen Ost und Geislingen Ost eingeladen.
Ursprünglich war eine Präsenzveranstaltung geplant, welche aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war.

Das Regierungspräsidium bearbeitet den Neubau der B10 zwischen Gingen Ost und Geislingen Ost im Rahmen der Entwurfsplanung. Aufgrund von Planänderungen wurde der aktuelle Planungsstand präsentiert und erläutert. Zur Verdeutlichung hat das Regierungspräsidium eine 3D-Visualisierung erstellen lassen, die im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls vorgestellt wurde.

Die Informationsveranstaltung mit der 3D-Animation kann unter folgendem Link aufgerufen werden
www.rps-neubau-b10-gingen-geislingen.de/informationsveranstaltung

De-Minimis-Förderprogramm der EU

Im Zuge des gestellten Antrages zur Bewirtschaftung von Agrarflächen hat die Gemeinde 9.950 Euro bewilligt bekommen.

Lehrschwimmbecken

Nach Absprache mit dem Hausmeister der Schule soll das Lehrschwimmbecken auch den Sommer über im Rahmen der Möglichkeiten in Betrieb gelassen werden. Schwimmkurse könnten angeboten werden, es fehlt im Moment jedoch an Fachkräften/Schwimmlehrer, die Kurse anbieten wollen.

Öffnungszeiten Rathaus

Im Moment bleibt das Rathaus noch für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Mitte Juli wird es dann wieder geöffnet. Nach wie vor können die Bürger/innen der Gemeinde aber alle Serviceleistungen nach Terminvergabe in Anspruch nehmen.