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Aktuelles aus der Gemeinde

Hauptbereich

Aus dem Gemeinderat berichtet

Autor: Sina Schulz
Artikel vom 21.12.2023

Gemeinderatsitzung vom 05. Dezember 2023

Bürger fragen

Es waren keine Zuhörer anwesend

 

Informationen zu laufenden Bauvorhaben

Anschlagtafel auf dem Rathausvorplatz

BM Hick informierte den Gemeinderat, dass eine der Anschlagtafeln auf dem Rathausvorplatz umgefallen ist und somit den Vereinen nicht mehr für Infos zur Verfügung steht. Ob die Anschlagtafel um/angefahren wurde oder aufgrund Materialschwäche umgefallen ist, konnte nicht ermittelt werden. Es soll zeitnah eine Ersatzlösung gefunden werden, jedoch dann kleiner und kompakter und näher am Rathaus dran.

Katholisch-Apostolische Kirche im Teilweg

Das Gebäude wird derzeit abgebrochen. Nachdem die Kirche seit einigen Jahren nicht mehr genutzt wurde, haben die Verantwortlichen entschieden den Kirchenstandort aufzugeben. Laut Bürgermeister Hick ist das Grundstück noch nicht verkauft. Es gibt Interessenten, u.a. Bauträger die schon vorher in der Gemeinde tätig waren. Das ca. 1400 qm große Grundstück würde sich für eine Wohnbebauung anbieten.

Neubau Hohensteinhalle

Kämmerer Burger zeigte dem Gremium Bilder über den derzeitigen Baufortschritt. Man befindet sich im Endspurt. In 3 Wochen soll die Halle fertig sein. Die Treppe auf die Zuschauergalerie wurde eingebaut, die Gymnastikumkleiden sind gefliest und gestrichen, die Küche ist komplett eingebaut. Auch im Außenbereich arbeitet der Landschaftsgärtner. Die Zugänge zur neuen Halle werden gelegt.

 

Vorbereitung der Gemeinderats- und Kreistagswahlen, der Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart und der Europawahl 2024

  • Bildung der Wahlbezirke, Bestimmung der Wahlräume
  • Wahlhelferentschädigung
  • Bildung des Gemeindewahlausschusses

Am 09.06.2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen gleichzeitig mit der Europawahl statt. Hierzu ist vorgesehen, in der Gemeinde Gingen an der Fils 3 Urnenwahlbezirke zu bilden. Zusätzlich wird ein Briefwahlvorstand für die Kommunalwahlen sowie auch auf Anordnung ein Briefwahlvorstand für die Europawahl eingesetzt. Für die jeweiligen Urnenwahlbezirke werden je 1 Wahlraum im Rathaus (Erdgeschoss, Zimmer 14 und in der Hohensteinschule (Mehrzweckraum) sowie ein Wahlraum im Samariterstift eingerichtet.

Der Kreistag hat nach der Landkreisordnung für die Kreistagswahl die Einteilung des Landkreises in Wahlkreise beschlossen. Die Gemeinde Gingen ist im Wahlkreis Nr. 8 Süßen, dem noch die Gemeinde Kuchen und die Stadt Süßen angehören, zugeordnet. Für diesen Wahlkreis sind 5 Kreisräte zu wählen.

Die Entschädigung der Mitglieder der Wahlvorstände wird auf der Grundlage der gemeindlichen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgenommen.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens 2 Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

Da Herr Bürgermeister Hick selber Wahlbewerber ist, muss der Gemeinderat den Vorsitzenden aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen. Die Verwaltung schlägt für den Gemeindewahlausschuss folgende Besetzung vor:

Vorsitzender: Rainer Kienbacher
Stellv. Vorsitzende: Annette Friedel (Gemeindebedienstete)
Beisitzer: Ludwig Mayer
Stellv. Beisitzer: Christian Hofmann
Beisitzer: Holger Franz
Stellv. Beisitzer: Dennis Leusink
Schriftführerin: Martina Manz (Gemeindebedienstete)

Der Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte des Gemeindewahlausschusses werden durch den Bürgermeister bestellt.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

 

Hohensteinhalle
Funktionelle Leistungsbeschreibung – Fehler der Lautsprecheranlage
Prüfung und Kulanzvorschlag Architekturbüro Kubus 360

Kämmerer Patriz Burger erläuterte kurz den Sachverhalt.

Bereits in einer der letzten Sitzungen wurde der Gemeinderat informiert, dass die Beschallungsanlage nie in der Finalen Leistungsbeschreibung (FLB) aufgelistet war und schlichtweg vergessen wurde. Damals kritisierte der Gemeinderat das Planungsbüro und sprach von Versäumnissen. In dieser Sitzung machte Kämmerer Burger jedoch deutlich, dass seitens des Planungsbüros keine Fehler begangen wurden. Das Fehlen der Lautsprecher ist weder der Verwaltung noch allen beim Planungsprozess Beteiligten aufgefallen. Das finale FLB wurde durch die Gemeinde geprüft und auch letztendlich freigegeben worden. Das Büro Kubus unterbreitet den Vorschlag, einen Nachlass von 5.000 Euro auf ihr Angebot zu geben. BM Hick lobte dieses Entgegenkommen und wertete es als Zeichen für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro.

Der Gemeinderat nahm den Vorschlag des Büros Kubus zustimmend zur Kenntnis.

 

Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes

Kämmerer Patriz Burger trug entsprechend der Vorlage vor und erläuterte dem Gemeinderat die Möglichkeiten wie der kalkulatorische Zinssatz ermittelt werden kann. Für die Gemeinde ergibt sich ein rechnerischer Zinssatz in Höhe von 3,96 %. Dieser muss in Zukunft regelmäßig überprüft und angepasst werden und gilt für die komplette kalkulatorische Verzinsung.

Das Gremium stimmte dem Beschluss, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 3,96 % festzulegen, einstimmig zu.

  

Abwasserbeseitigung
- Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2022

Der Gemeinderat beschloss die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2022 wie folgt:

 

Schmutzwasser

Niederschlagswasser

Erträge aus Gebühren

358.348,05 €

206.694,78 €

Gebührenfähige
Aufwendungen

436.045,49 €

205.808,23 €

Kostenüber(-)
/Kostenunterdeckung

77.697,44 €

- 886,55 €

 

Die Gebührenausgleichsrückstellungen stellen sich zum 31.12.2022 wie folgt dar:

 

 

Schmutzwasser

Niederschlagswasser

Stand 01.01.2022

158.102,42 €

63.085,21 €

Inanspruchnahme 2022

 

 

Zuführung 2022

 

886,55 €

Stand 31.12.2022

158.102, 42 €

63.971,76 €

  

Abwasserbeseitigung
- Neukalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2024

 Kämmerer Burger trug den Sachverhalt vor.

Aus Gründen der Praktikabilität wird die Abwassergebühr inzwischen jährlich neu kalkuliert. Nach § 14 Abs. 1 KAG dürfen die Gebühren im Bereich der Abwasserbeseitigung jedoch höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Eine Gewinnerzielung ist im Bereich der Abwasserbeseitigung nicht zulässig.

Bereits bei der Vorstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 hat sich gezeigt, dass sich die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr in den nächsten Jahren deutlich erhöhen werden. Im Jahr 2023 konnte die Schmutzwassergebühr aufgrund von vorhandenen Überdeckungen aus Vorjahren noch stabil gehalten werden. Diese wurden jedoch bis auf die Überdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 alle in die Kalkulation 2023 eingerechnet und sind somit verbraucht.

Trotz der Einbeziehung der kompletten Kostenüberdeckung aus der Nachkalkulation 2019 – 2021 muss die Schmutzwassergebühr aufgrund der gestiegenen Bewirtschaftungskosten im Bereich der Kläranlage sowie der weiter anhaltenden hohen Unterhaltungsmaßnahmen im Kanalnetz um 0,15 € je m³ im Vergleich zum Vorjahr angehoben werden.

Im Bereich der Niederschlagswassergebühr ist ebenfalls eine Anpassung erforderlich. Die Gebühr muss hier um 0,01 € je m² versiegelter Fläche angehoben werden.

Die Ermittlung der Schmutz- und Niederschlagswasserkostenanteile orientiert sich am Urteil 2 S 1369/10 VGH BW vom 20.09.2012, in dem die Werte aus der Veröffentlichung des Gemeindetags bestätigt wurden.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2024 wird zugestimmt.
  2. Die Abwassergebühr wird zum 01.01.2024 wie folgt festgesetzt:
  1. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,56 € je m² versiegelter Fläche
    festgesetzt.
  2. Die Schmutzwassergebühr wird auf 2,14 € je m² versiegelter Fläche festgesetzt.

Die entsprechende Satzung wird angepasst und öffentlich bekanntgegeben.

 

Erschließung Gewerbegebiet Untere Schorteile V
- Auftragsvergabe Vermessungsleistungen

Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Untere Schorteile V müssen die Grundstücke neu geordnet und das Liegenschaftskataster angepasst werden.

Seit dem Jahr 2010 gibt es in Baden-Württemberg keine Abmarkungspflicht mehr. Die Verwaltung empfiehlt jedoch Grenzpunkte entlang von öffentlichen Straßen und Wegen anbringen zu lassen.

  1. Der Auftrag für die Zerlegung und Anpassung des Liegenschaftskatasters wird zum Angebotspreis in Höhe von 11.650,10 € an das Vermessungsbüro Eberhardt aus 73333 Gingen an der Fils vergeben.
  2. Der Auftrag für die Abmarkung der Grundstücke entlang von öffentlichen Straßen und Wegen nach Beendigung der Erschließungsarbeiten wird zum Angebotspreis in Höhe von 3.151,12 € an das Vermessungsbüro Eberhardt aus 73333 Gingen an der Fils vergeben.
 

Annahme von Spenden

In der Zeit vom 10.10.2023 bis zum 27.11.2023 sind bei der Gemeindekasse Spenden eingegangen. Der Annahme stimmte der Gemeinderat gemäß § 78 Absatz 4 GemO zu. Der diesbezügliche Spendenbericht wird dem Landratsamt weitergeleitet.

Bekanntgaben und Anfragen

BM Hick informierte das Gremium kurz über folgende Themen:

  • Stand Anschlussunterbringung
  • Einladung zum Gottesdienst St. Barbara Kirche zur Wiedereröffnung nach Renovierung und Umbau, Sonntag 10.12.2024
  • SAVE THE DATE: Festabend, Einweihung neue Halle am 24.02.2024

Gemeinderatsitzung vom 11. November 2023

Bürger fragen

Ein Bürger sprach den Zebrastreifen in der Bahnhofstraße bei der Filsbrücke an und bemängelte, dass dort sehr oft von Verkehrsteilnehmern die Fußgänger missachtet werden würden. Er fragte, ob man da etwas machen könne, um die Situation zu verbessern. BM Hick meinte, die Straßenverkehrsordnung sei eigentlich eindeutig und es sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, dass man an Zebrastreifen langsam und vorsichtig fährt. Man werde das Thema bei der nächsten Verkehrsschau mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Göppingen ansprechen.

Blutspenderehrung

BM Hick räumte ein, man habe leider den beiden zu ehrenden Blutspendern die falsche Uhrzeit bezüglich des Sitzungsbeginns genannt. Daher seien die beiden zu früh vor Ort gewesen, während noch die nichtöffentliche Sitzung gelaufen sei. Der Bürgermeister habe deswegen bereits im Vorhinein zur öffentlichen Sitzung die Geschenke an die Spender vergeben.  

 Forstbetriebsplan 2024 des Gemeindewaldes

Revierförster Schwarz stellte den Forstbetriebsplan 2024 vor. Basierend auf die festgelegten Ziele der aktuellen Forsteinrichtungsplanung, wurde gemäß § 51 Landeswaldgesetz (BaWü) der erforderliche Betriebsplan 2024 aufgestellt. Die Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie der Nutzungsplan nach Holzarten, kann der beiliegenden Anlage entnommen werden. Im Jahr 2024 sollen im Gemeindewald in Summe rund 640 Festmeter Holz eingeschlagen, wobei der Schwerpunkt mit knapp 400fm hier im Nadelholz liegt. Im Bereich der Waldpflege ist eine Jungbestandspflege in einem Buntlaubholzbestand vorgesehen, mit dem Ziel Stabilität und Wertzuwachs zu erhöhen. Auf mehreren ehemaligen Borkenkäferflächen sind Pflanzungen mit Douglasien und Vogelkirschen eingeplant. Nach Bedarf werden die Kultursicherungsmaßnahmen in den Neupflanzungen der letzten Jahre fortgeführt. Wie auch in den vergangenen Jahren bat das Forstamt darum, situationsbedingt

vom Betriebsplan abweichen zu dürfen, um kurzfristig auf Veränderungen auf dem Holzmarkt reagieren zu können.

GR Gunzenhauser erkundigte sich nach dem allgemeinen Zustand des Gingener Waldes - auch in Hinblick auf zunehmende Hitzewellen, Dürren, Extremwetterereignisse etc.

Revierförster Schwarz gab Auskunft, Gingen habe zwar hauptsächlich Laubwald, man habe aber im Vergleich zu anderen Kommunen auch recht viel Nadelholz – also eine Mischung. Die Esche sei in Gingen zudem kein akutes Krisenthema. Allerdings habe man jährlich Probleme mit Borkenkäferbefall und dieses Thema werde voraussichtlich bestehen bleiben. Insgesamt sei der Gingener Wald aber ganz gut aufgestellt, resümierte Schwarz. Er ergänzte allerdings, dass beispielsweise Trockenschäden in Buchenbeständen oder Eschentriebsterben im Vergleich zum Bestand von vor 20 Jahren ganz enorm angestiegen seien. Das sei schade.

GR Mank fragte nach der Kalkung der Waldflächen. Schwarz sagte, Gingen sei dafür eingeplant und es werde voraussichtlich 2025 gekalkt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils stimmte dem vom Forstamt des Landratsamtes Göppingen erstellten Betriebsplan 2024 des Gemeindewaldes zu. Das Forstamt wurde zudem ermächtigt vom Betriebsplan abzuweichen, sollten veränderte Situationen auf dem Holzmarkt dies im Laufe des Jahres fordern.

Walderlebnispfad
- Auftragsvergabe Erdarbeiten, Vorbereitung Erlebnisstationen

Mitte November haben die mit dem Förster Michael Schwarz geplanten Baumaßnahmen an den Maschinenwegen entlang des Walderlebnispfades begonnen. Der Projektkoordinator Erich Staib hatte diese Gelegenheit genutzt und den Baggerbetrieb angefragt, ob er das hieraus entstehende Material für die Anlegung des Walderlebnispfades nutzen könnte und in diesem Zuge den Trampelpfad sowie die Erlebnisstationen vorbereitet werden kann. So wird ein Synergieeffekt hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs, wie auch dem Kostenaufwand erreicht. Die Baggerarbeiten sind elementar wichtig, um die Stationen errichten zu können, sowie den Rundweg herzustellen. Bislang fehlt der Trampelpfad als Verbindung. Bei den gegebenenfalls noch entstehenden Materialkosten sieht Herr Erich Staib die Möglichkeit, diese einzusparen, indem Leberkies verwendet wird.

Der Gemeinderat stimmte den Baggerarbeiten zur Herstellung des Trampelpfades sowie der Vorbereitung der Erlebnisstationen für den Walderlebnispfad Gingen durch die Firma Forst- & Baggerbetrieb Manfred Abele, Rechberghausen, in Höhe des abgegebenen Angebots vom 07.11.2023 von brutto 12.376,00 € zu.

Bauplatzvergabe Baugebiet Schulstraße
- Feststellung der Rangreihenfolge zur Vergabe

Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils hat mit seinem Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2022 die Festsetzung der Bauplatzpreise und dem Start des Vergabeverfahrens zugestimmt. In weiteren Sitzungen des Gemeinderates stimmte der Rat der Rangfolge der Bauplatzvergabe zu. Stand Juli 2023 blieben 3 Bauplätze im Baugebiet frei. Alle Interessenten oder in Frage kommenden Bewerber der von der Gemeinde geführten Bauplatzinteressentenliste lehnten eine Bauplatzvergabe ab. Daraufhin wurden die Bauplätze mit der Nummer 1, 2 und 17 erneut ausgeschrieben. Die Ausschreibung (mit Hinweis auf Bewerbungsbogen, Vergaberichtlinien, Bemaßung und Preisen der Bauplätze) wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen am 20. Juli 2023 und auf der Homepage veröffentlicht. Die Interessenten konnten sich bis 30.09.2023 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bewerben. Die vom Gemeinderat beschlossenen Vergabebedingungen werden erneut angewendet. Die eingegangenen 8 Bewerbungen wurden nach Bewerbungsende vom Hauptamt geprüft und entsprechend der Vergabekriterien bepunktet. Die Bewerber wurden anhand der erreichten Punktzahl in eine Reihenfolge geordnet.

Bewerbernummer

Punkte insgesamt

Rangfolge

1

59

1

6

39

2

4

22

3

3

20

4

8

11

5

7

5

6

5

5

6

2

5

6

 

Die Rangfolge der Bewerber mit der gleichen Punktzahl (Bewerber 7, 5 und 2) müsste bei Bedarf noch per Losentscheid erfolgen. Hierzu würde die Verwaltung aber erst die Gespräche mit den ersten drei Bewerbern der Rangfolge abwarten und danach die Liste entsprechend der Rangfolge sukzessive abarbeiten. Die Vergabeliste wird dem Gemeinderat aus datenschutzrechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Bereich des Ratsinfosystems als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird sich nach dem heutigen Beschluss mit den Bewerbern in Verbindung setzen und das weitere Verfahren (Wunschbauplätze etc.) abstimmen. Nach der Einteilung der noch zur Verfügung stehenden Bauplätzen wird der Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen noch über die endgültige Vergabe informiert.

Der Gemeinderat wurde über den Sachstand der weiteren Bauplatzvergabe im Baugebiet Schulstraße informiert. Er stimmte der Rangfolge für die Bauplatzvergabe zu.

Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Feststellung Jahresabschluss 2021

Kämmereileiter Burger stellte den Jahresabschluss vor. Der Jahresabschluss 2021 wurde entsprechend des Feststellungsbeschlusses beschlossen.

Gewerbegebiet Untere Schorteile V
- Auftragsvergabe Erschließungsarbeiten

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 wurde das Ingenieurbüro Fritz Spieth GmbH mit den Ingenieurleistungen für die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets Untere Schorteile V beauftragt. Zusätzlich zu den eigentlichen Erschließungsarbeiten wurden in diesem Zusammenhang auch die Planungsleistungen für die Anpassungsarbeiten der bestehenden Drosseleinrichtungen des Langen Lauch Bachs mit beauftragt. Die Ausschreibung ist in der Zwischenzeit erfolgt. Die Submission fand am 24.10.2023 statt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von zehn Firmen angefordert. Zum Submissionstermin lagen die Angebote von acht Firmen vor. Die Angebotsunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Fitz Spieth GmbH überprüft und ausgewertet. Der Vergabevermerk liegt dieser Sitzungsvorlage nö bei. Die Verwaltung empfiehlt diesem zu folgen und unter Nichtwertung des Nebenangebots Nr. 1 der Firma Kurt Gansloser GmbH, der danach wirtschaftlichsten Bieterin, der Firma Kurt Gansloser GmbH aus 73326 Deggingen, den Zuschlag, zum Angebotspreis in Höhe von 737.221,52 € (brutto), zu erteilen. Es wird mit einer Bauzeit von vier Monaten gerechnet. Als Fertigstellungstermin wurde in der Ausschreibung der 31.07.2024 angegeben. Der Baubeginn muss demnach noch mit der Firma Kurt Gansloser abgestimmt werden.

Das Gremium beschloss die folgenden Punkte:

 1. Das Nebenangebot Nr. 1 der Fa. Kurt Gansloser GmbH aus 73326 Deggingen wird nicht gewertet.

2. Mit den Kanalisations-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Gewerbegebiets Untere Schorteile V wird die Fa. Kurt Gansloser GmbH aus 73326 Deggingen, auf Grundlage ihres Angebots zum Preis von 737.221,52 € beauftragt.

Unterhaltung Bildungszentrum
- Austausch Brandmeldeanlage, Meldertausch

Die mit der Wartung der Brandmeldeanlage beauftragte Firma Peter Nägele GmbH aus Süßen hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die Ersatzteilproduktion für die im Bildungszentrum verbaute Brandmeldeanlage vom Hersteller abgekündigt wurde. Da somit das Risiko besteht, dass die Anlage unerwartet auf längere Zeit ausfällt, wird ein geplanter Austausch vorgeschlagen. In diesem Zusammenhang müssen auch sämtliche Brandmelder getauscht werden, da diese nur für eine bestimmte Laufzeit ausgelegt sind. Die Firma Peter Nägele GmbH hat der Gemeinde ein entsprechendes Angebot in Höhe von 26.935,63 € vorgelegt.

GR Groeneveld fragte, ob man zu spät festgestellt habe, dass die Produktion der Ersatzteile eingestellt wird und ob die Firma das einfach so machen könne. Burger meinte, das sei leider kein Einzelfall. Die Anlage sei acht Jahre alt. Man habe damals einen namhaften Hersteller gewählt. Es sei diesem rechtlich erlaubt, die Herstellung einzustellen. Man ärgere sich sehr über die Umstände.

BM Hick sagte, das sei wirklich ein Problem. Man sei hier als Kunde auf die Firmen, welche die Brandmeldetechnik herstellen, im Grunde angewiesen. Wenn die neu montierte Technik in einigen Jahre wieder nicht länger vertrieben wird, sei man in derselben Situation. Das Risiko bestehe firmenübergreifend.

GR Mank fand, eine solche Anlage sollte 10 bis 20 Jahre mindestens halten. Er fragte, ob es die Aussage der Firma Nägele war, dass es keine Ersatzteile gibt oder die Aussage des Herstellers. Burger sagte, das sei die Aussage der Firma Nägele und auf diese vertraue die Verwaltung. BM Hick meinte, man prüfe das nochmal. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass die Firma Nägele hier falsche Aussagen getätigt hat.

Der Auftrag für den Austausch der Brandmeldeanlage sowie der Brandmelder im Bildungszentrum wurde zum Angebotspreis in Höhe von 26.935,63 € an die Firma Peter Nägele GmbH aus Süßen vergeben.

Bekanntgaben und Anfragen
- CO2 und Klimaschutz – Kommunale Bilanz
- Informationsveranstaltung potentieller Windkraftstandorte
- Neuer Fotoautomat im Rathaus

CO2 und Klimaschutz – Kommunale Bilanz

Die Bilanz soll 2024 im Gremium von der Energieagentur vorgestellt werden.

Informationsveranstaltung potentieller Windkraftstandorte

BM Hick fand es ärgerlich, dass die Kommunen nicht frühzeitig über den Termin Bescheid bekommen haben und somit die Bürgerschaft nicht über das Amtsblatt und die Website informieren konnte. Am 28.11 finde ein weiterer Online-Infotermin statt. Außerdem finde am 4.12 eine Infoveranstaltung in Wäschenbeuren statt.

Neuer Fotoautomat im Rathaus

Im Foyer des Rathauses steht seit Kurzem ein Fotoautomat mit dem z.B. für einen Personalausweis- oder Pass-Antrag die biometrischen Fotos direkt vor Ort gemacht werden können. Die Bilder können vom Automaten aus digital und datenschutzkonform an das Bürgerbüro übermittelt werden, sodass kein zusätzlicher Scan nötig ist. Zu finden ist der Automat im Bereich der Büros der Kämmerei im Erdgeschoss.

 

Gemeinderatsitzung vom 17. Oktober 2023

Ersatzneubau Oberer Steg

- Variantenvergleich

- Auftragsvergabe Ingenieurleistungen

Bei der letzten Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurde festgestellt, dass das Brückenbauwerk Nr. 3, Oberer Steg, erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Aufgrund der im Jahr 2019 festgestellten Mängel konnte bisher davon ausgegangen werden, dass das Bauwerk sanierungsfähig ist. Bei einer weiter Untersuchung im Juli dieses Jahres stellt sich jedoch heraus, dass sich der Zustand seit der letzten Bauwerksprüfung erheblich verschlechtert hat und eine Sanierung nicht mehr wirtschaftlich dargestellt werden kann. Insbesondere deshalb, da diese nicht lange anhalten würde und laufend nachgearbeitet werden müsste.

Das mit der Sanierung beauftragte Ingenieurbüro VTG Staub hat deshalb empfohlen, das Bauwerk Nr. 3, Oberer Steg, durch einen Neubau zu ersetzen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den bisher sehr schmalen Steg (1,50 m) auf eine vernünftige Durchgangsbreite von 2,50 m zu verbreiten. Insbesondere deshalb, da ansonsten keine Fördermittel beantragt werden können.

Das Ingenieurbüro VTG Straub hat in Zusammenarbeit mit dem Büro für Tragwerksplanung MH Ingenieure aus Süßen zwei Varianten eines möglichen Ersatzneubaus entworfen und eine Grobkostenberechnung vorgenommen. Herr Straub vom Ingenieurbüro Straub stellte die Varianten in der Sitzung vor.

Für einen Ersatzneubau könne eine Förderung von 50 % sowie eine Planungspauschale in Höhe von 15 % der förderfähigen Kosten beantragt werden. Allerdings müssten die Antragsunterlagen bis spätestens 31.10.2023 beim RP Stuttgart eingereicht werden. Aufgrund dessen sollte sich der Gemeinderat nach der Vorstellung für eine Variante entscheiden sowie eine Teilbeauftragung der Ingenieurleistungen vornehmen.

GR Groeneveld fand, man hätte das Thema „Verkehrsbrücke“ schon früher einmal ausführlicher diskutieren müssen. Obwohl es ab und an aufgebracht worden sei, habe man eine ausführliche Besprechung immer verworfen. Groeneveld sprach für seine Fraktion UWG und war der Ansicht, der Gemeinderat müsse den Bau einer Verkehrsbrücke jetzt eingehend prüfen lassen - auch wenn man derzeit eigentlich kein Geld dafür habe. Er war sicher, wenn die Brücke in der Form zur jetzigen Gelegenheit nicht ausgebaut wird, dann werde dort nie wieder etwas gemacht. Das Ansinnen sei, die Machbarkeit einer Verkehrsprüfung sowie die dazugehörige Kostenberechnung zu prüfen. Groeneveld schlug vor, den Steg jetzt erneut in einer Ausführung für Rad- und Fußgänger zu sanieren und das Fundament aber bereits so breit auszubauen, dass in 20 bis 30 Jahren bei Bedarf auf eine Verkehrsbrücke aufgestockt werden könnte.

GR Mann merkte an, das naheliegende Quartier um die Lessingstraße sei ja ohnehin gerade in der städtebaulichen Neuplanung; insofern würde die verkehrstechnische Umstrukturierung an der Stelle zeitlich gut passen. Man dürfe sich durch voreiliges Ablehnen nichts verbauen. Er fragte, ob man womöglich eine Förderung für einen Brückenneubau an anderer Stelle bekomme.

BM Hick verwies auf die Zahlen, welche die Fachleute errechnet haben. Die Sanierung des bestehenden Fußgängersteges koste 800.000€, davon bekomme man 50% Förderung. Den Zuschuss bekomme man ausschließlich für einen Ersatzneubau. Das stehe im Gegensatz zu den 4,5 Mio. Euro brutto für den Neubau einer Verkehrsbrücke – dort seien keine Zuschüsse zu erwarten.

Der Bürgermeister sagte, das Thema „Bau Verkehrsbrücke“ sei früher bereits diskutiert - und jedes Mal verworfen worden, da die Umsetzung zu teuer gewesen wäre. Eine PKW-Brücke an dieser Stelle würde eine interne Hauptverkehrstrecke in Gingen in die Wohngebiete darstellen. An einer so engen „Nadelöhr-Situation“ sah Hick das problematisch. Er erkannte an, dass die Idee auch eine Chance darstellt, aber die bestehenden Faktoren vor Ort würden einfach nicht zusammenpassen, um das Projekt zu realisieren. BM Hick erinnerte, dass der vorhandene Steg in einem sehr schlechten Zustand sei. Wenn man hier eine „Ehrenrunde drehe“ falle der Steg aufgrund Sanierungsbedürftigkeit weg, das müsse klar sein. Das wäre schlecht, da der Steg eine wichtige Verkehrsroute, auch Schulweg, sei. Der Förderantrag für die Stegsanierung müsse bis zum 31.10.2023 eingereicht werden.

GR Mank meinte, womöglich gebe es bald wieder Fördermittel für Neubauten. Das Thema sehe er durchaus wichtig zu prüfen und könne sich die PKW-Brücke trotz des Engpasses gut vorstellen. Busse und Schwerlastverkehr könnten dort natürlich nicht fahren.

Fachplaner Straub fand den Ansatz und die Idee sehr interessant, eine Verknüpfung zwischen Verkehrsanbindung und Fußgängersteg herzustellen. Er merkte aber an, dass man auf jeden Fall zwei Einzeltragsysteme habe (Fußgänger / Radfahrer und PKW separat),  also keine Synergieeffekte. Den riesigen Kostenfaktor der Fundamente, die man im Voraus schon breiter bauen würde, ersetze finanziell niemand, das werde nicht gefördert. Man müsse auch das bestehende Baurecht beachten. Wenn man den Steg verlege, müsse man einen separaten Bauantrag stellen und alle diesbezüglichen Stationen durchlaufen. Die Lage des Stegs sehe er entweder dort, wo er sich aktuell befindet oder aber weiter in Richtung Verlängerung Lessingstraße. Der Förderfonds werde zwar jedes Jahr neu aufgelegt, aber selbst wenn man jetzt einen Antrag einreichen würde, würde man erst 2025 Förderung bekommen. Da wäre der bestehende Steg dann aufgrund des Zustands bis dahin verloren.

GR Staffa sagte, es sei die Aufgabe des Gemeinderates, in alle Richtungen zu prüfen. Den Fußgänger- und Radverkehr sehe er weiterhin auf dem bestehenden Steg und war der Ansicht, dieser solle erneuert werden. Eine Verkehrsbrücke hänge aus seiner Sicht eng mit der geplanten Ortskernsanierung zusammen und müsse berücksichtigt werden. Staffa befürwortete es, Geld in die Hand zu nehmen, um einen Fachplaner für die Prüfung einer PKW-Brücke zu beauftragen. Rein vom Verkehrsfluss her sehe er es an der engen Stelle sehr kritisch. Auch für die Anwohner fand er es schwierig, hier so einen starken Verkehrsfluss zu generieren. Dennoch solle die Idee nicht voreilig verworfen werden.

GR Hofmann sah den Bedarf einer Autobrücke zwar definitiv und dachte, diese würde sicherlich stark genutzt werden. Allerdings sah er ein Dringlichkeitsproblem. Wenn man hier noch mehr Zeit brauche, drohe die Sperrung des bestehenden Steges und man hätte für eine zu lange Zeit gar keine Anbindung mehr. Man wisse heute einfach noch nicht, wann man das nötige Geld und ein angemessenes Konzept zur Verfügung habe.

GR Deger fand, der Gemeinde müsse klar sein, wie viele Projekte man in den nächsten Jahren vor sich habe. Die PKW-Brücke bezeichnete er daher aktuell als Fantasterei – man könne sich das nicht leisten. Seiner Meinung nach verbaue man sich auch nichts, wenn man das Projekt jetzt nicht verfolge.

GR Steck stellte fest, nur mit verschiedenen Blickwinkeln komme man auf gute Ideen. Ihn besorge das „Dringlichkeitsargument“ nicht. Das Geld habe man heute natürlich nicht, aber man beschließe ja heute auch keinen Bau der PKW-Brücke. Er war sich sicher, dass man über die PKW-Brücke nicht mehr spreche, wenn der Steg mal saniert ist.

BM Hick erwiderte, dass man das Thema bei der Ortskernsanierung nochmals aufrufen werde. Allen Ratsmitgliedern sei bewusst, dass es viele Jahre brauche, die heutige Ortsdurchfahrt komplett zu sanieren und herzurichten. Allerdings solle man das Thema zu einem späteren Zeitpunkt nochmals näher betrachten. Mit dem Ersatzbau des Stegs an gleicher Stelle, an der bereits Baurecht besteht, verbaue man sich keine Möglichkeiten. Der Fachplaner habe ohnehin deutlich gemacht, dass bei einer zukünftigen Lösung der Fußgängerverkehr über die Goethestraße geführt werden müsste, da die Lessingstraße nicht die notwendige Breite für Straße und Gehweg habe. 

Die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 bis 4) wurde an das Ingenieurbüro MH Ingenieure aus Süßen vergeben, wobei eine stufenweise Beauftragung erfolgen wird. Der Auftrag für die Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1 bis 8) wurde an das Ingenieurbüro VGT Straub Ingenieurgesellschaft mbH aus Donzdorf vergeben, wobei ebenfalls eine stufenweise Beauftragung erfolgen wird.

 

Information zu laufenden Bauvorhaben

- Neubau Hohensteinhalle

BM Hick gab bekannt, die Eröffnung und Einweihungsfeier der neuen Hohensteinhalle würden am Wochenende vom 23. Februar bis 25. Februar 2024 stattfinden.

Die Fliesen- und Fugenfarben für die Wände in Küche und Sanitärbereich sowie das Raum-Leitsystem (Beklebung von Türen und Wänden) wurden besprochen und festgelegt.

GR Mank erkundigte sich nach der technischen Qualifikation des Personals für die neuen Systeme der Halle. Kämmerer Burger meinte, Schulungen seien bereits vorgesehen - auch für die Vereinsvertreter. Natürlich werde der Hausmeister Herr Vöhringer qualifiziert. Für gewisse Dinge brauche man aber immer einen Fachtechniker.

GR Groeneveld fragte, ob die Ballreinigungsmaschine schon bestellt worden sei und ob es bereits ein Reinigungskonzept gebe. BM Hick sagte, die Nische für die Reinigungsmaschine sei in der Halle vorhanden. Die Maschine koste die Gemeinde aufgrund einer Spende kein Geld. Die Frage, ob Haftmittel benutzt werden darf oder nicht, stellte sich für den Bürgermeister nicht, da dieses für den professionellen Spielbetreib benötigt werde. Daher brauche man auch die Reinigungsmaschine - in Zusammenhang mit einem Reinigungskonzept, welches noch erstellt werde. Zudem habe man beim Start des Projekts darauf Wert gelegt, dass keine Nutzergruppe schlechter gestellt sein darf, als vorher. GR Gunzenhauser pflichtete dem bei.

Burger informierte, dass auf der Hallenrückseite in Richtung Kuchen der Bereich um die Feuertreppe noch durch ein Metallgitter und -türe verschlossen werden sollen, damit niemand sich unbefugt in diesem Bereich aufhalten oder gar auf das Dach der Halle klettern kann.

Burger fragte, ob der Gemeinderat mitgehen könne, dass die Verwaltung in den nächsten Tagen die Schließanlage für die Halle bei der Firma Häcker bestellt. Man müsse hier schnell agieren, da die Türen eine lange Lieferzeit hätten. Das Gremium gab sein Einverständnis.

Hohensteinhalle – Ausstattung Sportgeräte

- Auftragsvergabe

  

Bereits mit dem Baubeschluss des Ersatzneubaus der Hohensteinhalle und der damit verbunden weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten wurde vereinbart, die neue Hohensteinhalle mit entsprechenden neuen bzw. weiteren Turn - und Sportgeräten auszustatten. Die fest installierten Sportgeräte wurden über die funktionelle Leistungsbeschreibung (FLB) mit ausgeschrieben und werden von der Firma i+R geliefert. Für die Beschaffung der losen Turn - und Sportgeräte ist die Gemeinde selbst verantwortlich.

Hierzu wurde bereits bei der Erstellung der FLB die Neukonzeption der Halle ausführlich mit der Firma Gotthilf Benz Turngerätfabrik GmbH + Co. KG erörtert. Des Weiteren fand eine ausführliche Abstimmung mit dem TB Gingen und der Schulleitung statt. Auf dieser Grundlage hat die Firma Benz nun ein Angebot erstellt, um die Halle vollumfänglich mit Turn - und Sportgeräten auszustatten.

Die bereits in der alten Hohensteinhalle vorhandenen Turn - und Sportgeräte wurden selbstverständlich in die Konzeption mit eingearbeitet. Um sicherzustellen, dass die vorgesehenen Turn - und Sportgeräte auch vernünftig in den neuen Geräteräumen eingelagert werden können, wurde eine Planung durch die Firma Benz beauftragt. Diese wurde in der Sitzung vorgestellt.

Der Auftrag für die Lieferung von Turn- und Sportgeräten wurde an die Firma Gotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH + Co. KG aus Winnenden vergeben.

 

Hohensteinhalle – Außenanlage

- Vorstellung der Ausführungsplanung

Kämmereileiter Burger informiert das Gremium über die Planung, welche Bereiche im Außenbereich der neuen Halle gepflastert und welche als Grünfläche ausgeführt werden sollen.

Die gepflasterten Flächen gehen beispielsweise nahe des Sanitätsraums als Zufahrt direkt bis an die Halle, so dass ein Krankenwagen im Ernstfall optimalen Zugang hätte.  Im Grenzbereich zum Roten Platz (Bolzplatz nahe Schule) habe man sich entschieden, nur bis an die Baugrenze zu pflastern – nicht komplett bis zum Bolzplatz. Der besagte Bereich soll stattdessen renaturiert werden.

GR Preßmar findet die Idee der Renaturierung gut und fragt, ob in dem Bereich Leitungen verlaufen. Das sei nicht der Fall, so Burger. Preßmar erkundigt sich weiterhin, ob es sinnvoll sei, dass beim Zugang zum Sanitätsraum zwei Stufen vorhanden seien. Man könne doch auch mit einer Steigung arbeiten, was den Transport Verletzter voraussichtlich erleichtern würde. Burger sagt, die Stufen seien kein Problem. Die Tragen in modernen Krankentransporten seien so konstruiert, dass man auch eine gewisse Anzahl an Treppenstufen ohne großen Kraftaufwand gut überwinden könne.

Sanierung Teilstück Lindenstraße

Durch den Ersatzneubau der Hohensteinhalle wurde die Lindenstraße entlang der Hohensteinhalle beschädigt und muss durch die Firma i+R wieder neu hergestellt werden (neuer Randstein entlang der Hohensteinhalle sowie ein Asphaltstreifen von ca. 0,50 m – 0,75 m Breite). Da der Straßenabschnitt in diesem Teilbereich im gesamten in einem eher schlechten Zustand ist und die gepflasterten Querungshilfen nicht mehr der tatsächlichen Nutzung entsprechen, hat die Firma i+R angefragt, ob der Straßenabschnitt im gesamten saniert werden soll (Ausbau Asphalt und Pflaster, neue Schotterplanie sowie Einbau einer Asphalttrag- und Deckschicht). Die Gesamtkosten der Maßnahme würden sich auf ca. 39.313,31 € belaufen. Hiervon würde die Firma i+R ca. 11.364,81 € übernehmen, sodass die Gemeinde Gingen noch ca. 27.948,51 € aufbringen müsste.

Aufgrund des allgemeinen Zustands der Straße empfahl die Verwaltung, das Angebot der Firma i+R anzunehmen.

Mit Beschluss des Gremiums wird in Abstimmung mit der Firma I + R der Abschnitt der Lindenstraße entlang der Hohensteinhalle im Gesamten saniert.

 

Kita Hohenstein – Modulbau

- Leistungseinschränkungen September bis Dezember 2023

- Befristete Gebührenanpassung (Regel- und GT-Betreuung)

Zum 18. September wurde im Modulbau Kita Hohenstein mit der Kinderbetreuung begonnen. Gemäß Betriebserlaubnis werden die Betreuungsformen Regel- und Ganztagesbetreuung sowie die Verlängerten Öffnungszeiten angeboten. Von September bis einschließlich Ende Dezember 2023 fehlt im Modulbau eine pädagogische Fachkraft. Die Erzieherin ist bereits eingestellt (Wechsel aus Krippe Sonnenschein), wird aber erst zum Januar 2024 in den Modulbau wechseln. Aufgrund der vorübergehenden personellen Unterbesetzung kann von September bis Ende Dezember 2023 keine Nachmittagsbetreuung im Modulbau stattfinden. Die Regel – und die Ganztagesbetreuung werden davon wie folgt eingeschränkt:

 

Die Verlängerten Öffnungszeiten können regulär von 7.30 bis 13.30 Uhr stattfinden.

Die Einschränkungen sind nicht außerordentlich, sondern waren dem Träger bereits vor Eröffnung der Einrichtung bewusst. Es war bereits vor Betreuungsbeginn klar, dass erst ab Januar 2024 das notwendige Personal vorhanden ist, um die Betreuungszeiten voll abzudecken. Dies wurde mit dem Landesjugendamt KVJS in Anbetracht der Betriebserlaubnis so besprochen. Da es sich um eine geplante Einschränkung handelt, liegt kein Fall nach §11 Absatz 2 der Kita-Satzung vor („Gebühren [sind] auch für […] außerordentliche vorübergehende Schließungen […] zu bezahlen“). Die Verwaltung empfahl daher, die Gebühren für die betroffenen Familien im Modulbau Kita Hohenstein (Regel- und Ganztagesbetreuung) wie folgt vorübergehend anzupassen:

 

Der Gemeinderat beschloss, die Gebühren für die betroffenen Familien des Modulbaus Kita Hohenstein, welche Regel- und Ganztagesbetreuung gebucht haben, für den Zeitraum von September bis Dezember 2023 vorübergehend wie oben erläutert anzupassen. Die Abrechnungen werden entsprechend gestellt. Ab Januar 2024 werden wieder die regulären Gebühren für Ganztages- und Regelbetreuung im Modulbau erhoben.

 

Annahme von Spenden

Der Annahme der Spenden wurde zugestimmt. Der Spendenbericht wird dem Landratsamt zugeleitet.

 

Bekanntgaben und Anfragen

Anschlussunterbringung von Geflüchteten

BM hoffte, dass man durch Anmieten von Privatwohnraum noch Personen in die Anschlussunterbringung unterbringe. Man habe derzeit von kommunaler Seite noch ca. 20 Plätze anzubieten – insgesamt müsse Gingen Stand Ende September 2023 rund 50 Personen aufnehmen. Mehr als die 20 Plätze habe man derzeit nicht zur Verfügung.

Statistik Wohnmobilstellplatz

BM Hick informierte zum Wohnmobilstellplatz Gingen im Barbaragarten: Seit Januar 2023 wurden 112 Übernachtungen gebucht. Die meisten davon waren einzelne Übernachtungen. Im August waren teils über mehrere Wochen immer zwei bis drei Stellplätze belegt. Ein Bedarf sei also erkennbar.

Tour de Kreisle

Der Bürgermeister informierte, Gingen beteilige sich an der Tour de Kreisle. Sie sei für das Hospiz sehr wichtig, um benötigte Gelder zu sammeln. In Geislingen solle bald ein weiteres Hospiz entstehen. Das bedeute, dass in Zukunft noch mehr Finanzmittel für den Betrieb benötigt würden. Im nächsten Jahr wolle BM Hick die Tour de Kreisle in der neuen Hohensteinhalle empfangen und zudem gemeinsam mit dem Gemeinderat eine Idee realisieren, wie ein höherer Unterstützungsbetrag generiert werden kann.

Glasfaserausbau Deutsche Glasfaser

Die Glasfaser-Trasse ende voraussichtlich in der Brückenstraße. Aus Sicht der Verwaltung spreche nichts gegen den geplanten Trassenverlauf. Ein bestehendes Problem sei, dass man Vodafone und die Deutsche Glasfaser im Marrbacher Öschle derzeit nicht für eine Kooperation zusammenbringe. BM Hick bleibe aber dran und hoffte, dass der Deutschen Glasfaser doch erlaubt werde, an bestehenden Kopplungspunkten Vodafones anzuschließen. In anderen Ortschaften bestehe leider dasselbe Problem, was nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch bei den Kommunen Unmut hervorrufe.

Handhabe Baugesuche in Zusammenhang mit §13b BauGB

BM Hick erklärte, alle Bauherren des Neubaugebietes Schulstraße, die Stand heute noch keinen Antrag auf Baugenehmigung eingereicht hätten, können weiterhin Anträge stellen. Das Bundesministerium habe aktuell in einer Handlungsempfehlung darauf hingewiesen, dass Bauanträge in §13b-Bebauungsplan-Gebieten, bei denen die Jahresfrist für eine Rüge abgelaufen war, von den Landratsämtern genehmigt werden können. Das war für Gingen bereits abgestimmte Praxis mit dem LRA Göppingen. Damit wurde die bisherige Rechtsauffassung der Gemeinde und der Genehmigungsbehörde untermauert.

Kauf Gebäude Pfarrstraße 5

Das Gebäude Pfarrstraße 5 („altes Schulhaus“) wurde erworben und ist jetzt im Eigentum der Gemeinde Gingen.

Zukunft der Kreissparkassenfiliale Gingen

BM Hick informierte nach einem Gespräch mit dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Göppingen Klaus Meissner darüber, dass die Filiale der KSK in Gingen ab Ende Oktober 2023 eingeschränkte Serviceleistungen haben werde. Aufgrund von verringerten Kundenfrequenzen in der Filiale sowie Mangels an Fachpersonal werden in Gingen zukünftig keine Beratungen mehr stattfinden können. Für diese könnten sich Kunden zukünftig z.B. an die Filiale in Süßen oder Geislingen wenden. Die Filiale Gingen habe ab Oktober zudem nur noch an zwei Tagen (Montag und Mittwoch) mit eingeschränktem zeitlichem Umfang geöffnet (ausgenommen Bankomat). 

Bepflanzung durch den Bauhof

GR Groeneveld lobte den Bauhof für die Bepflanzungam Kreisverkehr sowie der Filsbrücke. Er habe schon von mehreren Personen aus der Bürgerschaft positive Rückmeldung dazu erhalten.

Gemeinderatsitzung vom 19. September 2023

Ausübung des Vorkaufsrechts – Hindenburgstr. 40, Flst. 5999/1

BM Hick führte aus, dass der Gemeinderat heute keine leichte Abwägung zwischen zwei Sanierungszielen treffen müsse. Grundsätzlich wolle man, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet städtebaulich ansprechend saniert werde. Wohnraum solle geschaffen bzw. erhalten werden. Eine Gingener Familie habe dieses Haus erworben, um zukünftigen Wohnraum für ihre Kinder zu schaffen.

Auf der anderen Seite stehe die Gemeinde erheblich unter Druck, genügend Wohnraum im Rahmen der Anschlussunterbringung für Geflüchtete anzubieten. Mit der Ergänzung der Sanierungsziele habe die Gemeinde die Möglichkeit erhalten, sich über das Vorkaufsrecht geeigneten Wohnraum im Sanierungsgebiet zu sichern - auch für die Anschlussunterbringung.

Der Gemeinderat stehe nun zum einen in der Verantwortung, die grundsätzlichen Ziele der Städtebauförderung sowie die Chancen und Entwicklung für Gingener Familien zu fördern. Zum andern stehe der Gemeinderat in der Verantwortung, dass die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen der Anschlussunterbringung erfüllt.

Aus Sicht der Verwaltung könne man sowohl das eine, als auch das andere begründen. Es sei also notwendig, eine gründliche Abwägung zu treffen. Es sei durchaus begründbar, die ursprünglichen grundsätzlichen Ziele höher zu bewerten.

GR Steck störte, dass man das Gebäude zehn Jahre gesetzlich verpflichtend als Flüchtlingsunterkunft zur Anschlussunterbringung nutzen müsste, wenn man sich dafür entscheide. Eine Innerortssanierung könne man dann an dieser Stelle vergessen – und das Gebäude liege markant direkt am Ortseingang. Er wolle dort ein schönes Haus und würde dort lieber ortsansässige Familien unterbringen. Von einer Ausübung des Vorkaufsrechts sah er ab. Steck merkte an, es sende womöglich auch ein politisches Signal, wenn man die Quote der Aufnahme nicht erfüllen könne. Die Gemeinden seien an der Grenze des Leistbaren angelangt. 

BM Hick betonte, das Gebäude sei keine „Lupe“ im Plan der Sanierung, es liege also kein spezieller Fokus auf seiner Sanierung. Wenn das so wäre, dann hätte man ein klares Sanierungsziel. Für den Eingangsbereich des Orts insgesamt habe man natürlich eine klare Vorstellung.

GRin Soukup erkannte klar an, dass die Anschlussunterbringung von Geflüchteten ein Problem ist und es klar sei, dass man etwas tun müsse um die Unterbringungskapazitäten zu erhöhen. Aber auch von ansässigen Bürgerinnen und Bürgern werde dringend Wohnraum gesucht - man müsse auch an die eigenen Bürger denken. Sie sprach sich dafür aus, das Vorkaufsrecht für die Hindenburgstr. 40 nicht auszuüben. Soukup bemerkte, in Gingen stehe viel Wohnraum leer; dort könne man potentiell Geflüchtete unterbringen. Die Gemeinderätin überlegte, ob man privaten Wohnraum für Geflüchtete finden würde, wenn die Gemeinde als Mieter eintritt. BM Hick erklärte, das habe die Gemeinde bereits bislang erfolglos auf diese Weise versucht. Man habe sogar direkt Personen angesprochen – erfolglos. Der Bürgermeister unterstrich, das sei keine Kritik an den betreffenden Bürgerinnen und Bürgern. Er könne die Verunsicherung und Bedenken verstehen. Hick fand, dass die Gemeinden mit der Situation überfordert werden und dass man dringend eine Änderung des Systems benötige. Man müsse offen über diese Themen diskutieren – wie es der Gemeinderat stets tue.

GR Staffa schloss sich im Namen der CDU-Fraktion der Meinung seiner Vorredner an, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. In der Hoffnung, dass dort vom privaten Käufer aus ein schönes Bauprojekt entstehe. Staffa dankte der Verwaltung, dass man diesen Tagesordnungspunkt aufgerufen hat und so aktiv darüber diskutiert und entscheidet. So könne einem später niemand vorwerfen, man habe die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts und der Flüchtlingsunterbringung nicht einmal besprochen. Durch die Abstimmung zeige sich die demokratische Meinung der Bürgerschaft. Staffa fand, Gingen mache sehr viel im sozialen Bereich. Man könne aber nur das leisten, was geht.

GR Mank sagte, das Gebäude sei ein markanter Punkt an der Ortsdurchfahrt, deswegen finde er es wichtig, dass das schön hergerichtet werde – passend zur geplanten Sanierung der Ortsdurchfahrt. Er schloss sich der vorherrschenden Mehrheit an und würde kein Vorkaufsrecht ausüben.

Auch GR Engel war damit einig. Er betonte, die Gemeinde mache es sich hier nicht einfach. Man vernachlässige nicht die Pflicht, die Anschlussunterbringung zu planen. Engel dachte, man müsse dafür aber andere Wege finden, als das Gebäude Hindenburgstr. 40 zu nutzen. An dem Gebäude müsse man sicherlich eine Menge investieren. Er befürwortete es, dass Interessenten dort investieren und ein ordentliches Projekt daraus machen möchten.

Der Bürgermeister war dankbar für den sachlichen Meinungsaustausch. Er fasste die Wortbeiträge zusammen: In der Sozialabwägung wird vom Gremium Wohnraumschaffung unabhängig der Unterbringung von Geflüchteten, also z.B. für ortsansässige junge Familien, deutlicher fokussiert - ohne jedoch die Asylunterbringung aus den Augen zu verlieren. Er machte deutlich, man nehme sich mit dieser Entscheidung nicht aus der Verantwortung, Anschlussunterbringung bereit zu stellen. Die Gemeinde werde Lösungen an anderer Stelle schaffen müssen. Gleichzeitig vertraue die Gemeinde darauf, dass die Sanierungsziele von den privaten Käufern des Gebäudes Hindenburgstr. 40 erfüllt werden. Hierfür stehe die Gemeinde als Ansprechpartner zur Verfügung, z.B. bezüglich Fördermittel.

Die Formulierung des Beschlussantrags wurde auf „Versagen des Vorkaufsrechts“ geändert. Es wurde beschlossen, das Vorkaufsrecht für die Hindenburgstr. 40, Flst. 5999/1 nicht auszuüben.

 

Antrag von Frau Heidi Alex auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

 Frau Heidi Alex gehörte seit Juli 2002 dem Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils an und hatte mit Antrag vom 28.07.2023 um ihr Ausscheiden aus diesem Gremium gebeten.

Gemäß § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen. Als wichtiger Grund gilt unter anderem, wenn der Bürger

• zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat und/oder

• mehr als 67 Jahre alt ist.

Nach § 16 Abs. 2 GemO entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Bei Frau Alex lagen die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 GemO vor. Dem Antrag konnte daher aus Sicht der Gemeindeverwaltung zugestimmt werden.

Der Gemeinderat stellte gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) fest, dass für das Ausscheiden von GR‘in Heidi Alex aus dem Gemeinderat zum 19.09.2023 ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vorlag. Dem Antrag von Frau Heidi Alex vom 28.07.2023 wurde stattgegeben.

Antrag von Herrn Ludwig Mayer auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Herr Gemeinderat Herrn Ludwig Mayer gehörte seit 1997 dem Gemeinderat der Gemeinde Gingen an der Fils an und hatte mit Antrag vom 28.07.2023 um sein Ausscheiden aus diesem Gremium gebeten.

Gemäß § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit verlangen. Als wichtiger Grund gilt unter anderem, wenn der Bürger

• zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt

verwaltet hat und/oder

• das 67. Lebensjahr vollendet hat.

Nach § 16 Abs. 2 GemO entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Bei Herrn Mayer lagen die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GemO vor. Dem Antrag konnte daher aus Sicht der Gemeindeverwaltung zugestimmt werden.

Der Gemeinderat stellte gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) fest, dass für das Ausscheiden von GR Ludwig Mayer aus dem Gemeinderat zum 19.09.2023 ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vorlag. Dem Antrag von Herrn Ludwig Mayer vom 28.07.2023 wurde stattgegeben.

Nachrücken im Gemeinderat von Ersatzbewerber Herrn Hagen Gunzenhauser

a) Feststellung von Hinderungsgründen

b) Verpflichtung des neuen Gemeinderates

c) Feststellung der Ausschussbesetzung

Zu a):

Ist der Gemeinderat nicht mehr vollzählig, rücken die bereits bei der Wahl festgestellten Ersatzbewerber entsprechend der Reihenfolge nach. Nach dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl am 26.05.2019 war Herr Hagen Gunzenhauser mit 713 Stimmen der erste Ersatzbewerber auf der Liste der festgestellten Ersatzleute der SPD.

Herr Gunzenhauser wurde gebeten, der Gemeindeverwaltung mitzuteilen, ob er bereit wäre, das Amt des Gemeinderates anzunehmen. Mit Schreiben vom 21.08.2023 hat Herr Gunzenhauser erklärt, das Amt des Gemeinderates zu übernehmen.

Gemäß § 29 Abs. 5 GemO hat der Gemeinderat die Aufgabe festzustellen, ob Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. Auf Grundlage der Fakten, die der Gemeindeverwaltung bekannt sind sowie auch aufgrund der schriftlichen Bestätigung von Herrn Gunzenhauser konnte festgestellt werden, dass keine Hinderungsgründe bekannt sind und vorliegen, die gegen den Eintritt von Herrn Gunzenhauser in den Gemeinderat sprechen.

Zu b)

Als Vorsitzender des Gemeinderates hat der Bürgermeister die Verpflichtung der Gemeinderäte vorzunehmen (§ 32 GemO). Vor der Verpflichtung soll er den neu zu verpflichtenden Gemeinderat auf die §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung (Pflichten ehrenamtlicher Bürger und Ausschluss wegen Befangenheit) hinweisen. Der Bürgermeister las die Verpflichtungsformel vor, die vom neuen Gemeinderatsmitglied zu wiederholen war und anschließend unterzeichnet werden musste. Der Bürgermeister hatte die Unterzeichnung zu beurkunden.

Zu c)

Nach Rücksprache mit dem derzeitigen Fraktionsvorsitzenden Ludwig Mayer wurde die Besetzung der Ausschüsse bis zur Sitzung geklärt, so dass die Neubesetzung direkt in der Sitzung erfolgen konnte.

a. Der Gemeinderat stellte gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass für Herrn Hagen Gunzenhauser keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO bestanden, die gegen die Ausübung des Amtes eines Gemeinderates sprechen.

b. Herr BM Hick als Vorsitzender des Gemeinderates verpflichtete den neuen Gemeinderat, Herrn Hagen Gunzenhauser.

c. Der Gemeinderat beschloss die Neubesetzung der Ausschüsse.

Nachrücken im Gemeinderat von Ersatzbewerber Herr Cetin Pozan

a) Feststellung von Hinderungsgründen

b) Verpflichtungen des neuen Gemeinderates

c) Feststellung der Ausschussbesetzung

 

Zu a):

Ist der Gemeinderat nicht mehr vollzählig, rücken die bereits bei der Wahl festgestellten Ersatzbewerber entsprechend der Reihenfolge nach. Nach dem Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl am 26.05.2019 war Herr Cetin Pozan mit 438 Stimmen der zweite Ersatzbewerber auf der Liste der festgestellten Ersatzleute der SPD.

Herr Pozan wurde gebeten, der Gemeindeverwaltung mitzuteilen, ob er bereit wäre, das Amt des Gemeinderates anzunehmen. Mit Schreiben vom 23.08.2023 hat Herr Pozan erklärt, das Amt des Gemeinderates zu übernehmen.

Gemäß § 29 Abs. 5 GemO hat der Gemeinderat die Aufgabe, festzustellen, ob Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen. Auf Grundlage der Fakten, die der Gemeindeverwaltung bekannt sind sowie auch aufgrund der schriftlichen Bestätigung von Herrn Cetin Pozan konnte festgestellt werden, dass keine Hinderungsgründe bekannt sind und vorliegen, die gegen den Eintritt von Herrn Pozan in den Gemeinderat sprechen.

Zu b)

Als Vorsitzender des Gemeinderates hat der Bürgermeister die Verpflichtung der Gemeinderäte vorzunehmen (§ 32 GemO). Vor der Verpflichtung soll er den neu zu verpflichtenden Gemeinderat auf die §§ 17 und 18 der Gemeindeordnung (Pflichten ehrenamtlicher Bürger und Ausschluss wegen Befangenheit) hinweisen. Der Bürgermeister las die Verpflichtungsformel vor, die vom neuen Gemeinderatsmitglied zu wiederholen war und anschließend unterzeichnet werden musste. Der Bürgermeister hatte die Unterzeichnung zu beurkunden.

Zu c)

Nach Rücksprache mit dem derzeitigen Fraktionsvorsitzenden Ludwig Mayer wurde die Besetzung der Ausschüsse bis zur Sitzung geklärt, so dass die Neubesetzung direkt in der Sitzung erfolgen konnte.

a. Der Gemeinderat stellte gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass für Herrn Cetin Pozan keine Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO bestanden, die gegen die Ausübung des Amtes eines Gemeinderates sprechen.

b. Herr BM Hick als Vorsitzender des Gemeinderates verpflichtete den neuen Gemeinderat, Herrn Cetin Pozan.

c. Der Gemeinderat beschloss die Neubesetzung der Ausschüsse.